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Sevim Dağdelen
BSW
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Frage von Monika K. •

Frage an Sevim Dağdelen von Monika K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr gehrte FRau Dagdelen!

Mir brennt die FRage auf der Seele wa in diesem Land in Zukunft mit den Obdach und Wohunugslosen geschehen soll.Wie ist Ihre Meinung da zu?Ist es hinnehmbar das im ach so sozialen DEutschland(WERS glaubt wird selig)weiterhin Menschen ohne Obdach hausen muessen,weil der Staat nicht in der Lage scheint .diese Menschen endlich in Behausungen unter zu bringen ,die Ihnen eine regelmaessige aetztliche Behandlung,eine wohnort zwecks Passerwerb und die gesellschaftliche Teilhabe zu ermoeglichen?wissen sie wie schnell man heute wohnungslos werden kann und das betrifft nicht nur die sogenannten Outsidr der gesllschaft sondrn kann fast jeden treffen.eine unbezahlte Rechnung mit negativ eintrag in der schufa kann da zu fuehren,das ihnen keiner mehr eine WOHNUNg gibt.der neueste TRick beim abwimmeln von (Problemmieter das h.Schwerbehinderte,sChufaopfer.kimderreich ist dieser.Also kaution muessten wir in bar haben ,sonst geht gar nichts.Oder Siesind schwerbehindert aha da haben wir vielleicht bald ausbaukosten/!Oder sehr beliebt ist auch Bei ihnen ist ja kein pfaendbares Einkommen da.DAS hat sich alles in nrw so abgespielt und keinen kratzt das.Uebrigens war ein wbs vorhanden und keine Wohnung mehr frei.ich wuerde mich ueber eine Antwort sehr freuen und bitte Sie meinen Zorn zu verstehen.

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BSW

Sehr geehrte Frau Krause,

DIE LINKE hält Wohnungslosigkeit ganz und gar nicht für hinnehmbar. Ich halte Wohnungslosigkeit für einen sozialpolitischen Skandal und teile Ihren Zorn! Während für Banken genug Geld da zu sein scheint, fehlt es am Nötigsten für Wohnungslose. Hinzu kommt, dass Menschen in Not zwar gesetzlich verbriefte Ansprüche auf Hilfe haben; ihnen diese Hilfe jedoch immer öfter verweigert wird.

Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe – die mangels offizieller Erhebungen die verlässlichste Datengrundlage bieten – besagen, dass im Jahr 2006 weiterhin etwa 250.000 Menschen wohnungslos waren. Weitere 60.000 bis 120.000 Haushalte mit ca. 120.000 bis 235.000 Menschen sind von Wohnungsverlust bedroht. Der Anteil der jungen Menschen daran steigt erheblich an. Es besteht damit also ein massiver politischer Handlungsbedarf, wohnungslosen Menschen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen sowie Wohnungslosigkeit zu überwinden und präventiv zu vermeiden.
DIE LINKE will, dass in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens der Mensch geschützt ist vor Armut, Wohnungslosigkeit, dem Verlust des Arbeitsplatzes, vor dem Ausschluss von Bildung und Kultur. In dieser Wahlperiode haben wir dies in unserem Entwurf eines Gesetzes…zur Änderung des Grundgesetzes (Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz) aufgegriffen. Der Katalog umfasst ein Grundrecht auf Arbeit, ein Grundrecht auf soziale Sicherung, ein Grundrecht auf bezahlbaren Wohnraum, ein Grundrecht auf gesundheitliche Daseinsvorsorge und ein Recht auf Migration. Genaueres zu unserem Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 16/13791) können Sie unter nachfolgendem Link lesen:
http://dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/7787456609_1613791.pdf

Mit der Einführung von Hartz IV wurde auch die Zuständigkeit für die Wohnungslosenhilfe weitgehend dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) übertragen. Einzelne Regelungen im Sozialgesetzbuch II mit besonderer Relevanz für diese Personengruppe haben sich nicht bewährt. Andere Regelungen im SGB II sind sogar geeignet, das Problem der Wohnungslosigkeit zu verschärfen. Das Sozialgesetzbuch II bedarf daher dringend der Überarbeitung.

Unabhängig davon, dass wir prinzipiell Hartz IV ablehnen und eine soziale repressionsfreie Grundsicherung fordern, sehen wir verschiedene Möglichkeiten, den Betroffenen zu helfen.

Erstens ist die Möglichkeit einzuräumen, Mietschulden bei drohendem Wohnungsverlust nicht nur als Darlehen, sondern in der Regel auch als Beihilfe zu übernehmen. Denn Mietschulden sind der Hauptgrund für den Wohnungsverlust. Die Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist regelmäßig sozialer, effektiver und günstiger als die (Re-)Integration von Wohnungslosen. Auch daher ist Mietschuldenübernahme für alle betroffenen Personen zu garantieren. Und zwar in Form eines Zuschusses, denn die betroffenen Haushalte sind in der Regel bereits überschuldet.

Zweitens ist die Regelung zu streichen, dass Menschen in stationären Einrichtungen maximal sechs Monate Leistungen beziehen können. Nach § 7 Abs. 4 SGB II sind Personen, die für länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind, von dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. Diese Regelung geht offenbar davon aus, dass ein stationärer Aufenthalt eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausschließt. Dies ist aber nicht der Fall.

Drittens ist die Übernahme von Kosten der Unterkunft beim Umzug von Leistungsberechtigten, die jünger als 25 Jahre so zu ändern, dass aus der Ermessensentscheidung der kommunalen Träger ein Rechtsanspruch der Betroffenen wird.

Viertens ist die Sanktionsmöglichkeit der Kürzung der Kosten der Unterkunft sofort abzuschaffen. Die Möglichkeit, dass durch den kompletten Entzug der Leistungen einschließlich der Kosten der Unterkunft Wohnungslosigkeit entstehen kann, wird sogar in den Durchführungshinweisen der Bundesagentur eingeräumt. Notwendig ist eine gesetzliche Klarstellung, dass bei leistungsbedürftigen Personen keine Kosten der Unterkunft gekürzt oder gar gestrichen werden dürfen, da diese Sanktion dem Ziel der Vermeidung von Wohnungslosigkeit diametral zuwiderläuft.

Fünftens ist durch die Bereitstellung einer flächendeckenden Hilfe- und Beratungsinfrastruktur für von Gewalt betroffene Frauen präventiv gegen Wohnungsverlust vorzugehen.

Sechstens sind basierend auf dem Prinzip der Freiwilligkeit gezielte Beschäftigungsangebote für Wohnungslose vorzuhalten. Die Angebote müssen den konkreten Lebensumständen der Betroffenen angepasst werden. Für das Ziel der sozialen Stabilisierung sowie der Integration in den Arbeitsmarkt sind Sanktionen für die Gruppe der Wohnungslosen in besonderer Weise kontraproduktiv und daher abzuschaffen. Niedrigschwellige und nicht repressive Angebote sind zu unterbreiten.

Siebtens ist bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgebildetes Fachpersonal für die spezifischen Belange und Anliegen von Wohnungslosen einzustellen und die Erfahrungen für die Prävention von Wohnungsverlusten in ein Konzept für die administrativen Strukturen der SGB-II-Träger einzubauen.
Diese und andere Forderungen haben wir in der laufenden Wahlperiode parlamentarisch eingefordert. So unter anderem bereits 2006 mit dem Antrag „Wohnungslosigkeit vermeiden - Wiedereinführung von Beihilfen und Übernahme von Mietschulden auch für Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen und ALG.I“ (Bundestagsdrucksache 16/1201) und zuletzt 2008 mit dem Antrag „ Wohnungslosigkeit vermeiden – Wohnungslose unterstützen – SGB II überarbeiten“ (Bundestagsdrucksache 16/9487). Auch in der kommenden Wahlperiode werden wir uns in diesem Sinne mit den und für die Betroffenen einsetzen. Dann können wir das hoffentlich – vielleicht ja mit Ihrer Unterstützung - im Rahmen einer starken linken Kraft im Bundestag tun.

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