Frage an Sepp Daxenberger von Jpsef P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Daxenberger,
finden Sie richtig, wie die katholische Kirche eigene Mitarbeitern behandelt?
Was sagen Sie zu nachfolgend beschriebener Entlassung meiner inzwischen Exfrau?
In Buch am Erlbach in Niederbayern wurde 2003 die sehr kompetente und loyale Leiterin des katholischen Kindergarten St. Irmengard während der Probezeit nur deshalb entlassen, weil ihr Mann – ich - die Kirche kritisiert hatte. Der Bürgermeister hatte später u. a. auch diese menschenverachtende Entlassung für seine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Pfarrer verwendet. Dieser skrupellose Pfarrer – 2005 nach Ffb versetzt - und sein damaliger Kirchenpfleger haben 2007 alles zugegeben! Weder der Pfarrer, noch das Ordinariat in München haben sich entschuldigt und die Schäden wieder gutgemacht!
Sind Sie auch der Meinung, daß die katholische Kirche in diesem Fall das Arbeitsrecht dazu mißbraucht hat, einen Kirchenkritiker mit der Entlassung eines völlig unschuldigen Menschen zu bestrafen?
Mit freundlichen Grüßen
Josef Pfeil
Sehr geehrter Herr Pfeil,
Herzlichen Dank für ihre Anfrage zum Konkordat. Ich werde versuchen auf die einzelnen Fragen einzugehen. Zunächst möchte ich aber einige Grundsätzliche Ausführungen machen. Ich habe ja deutlich gemacht, dass das Thema Konkordat und Finanzierung der Kirchen grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden sollte. Ich machte auch nie ein Geheimnis daraus, dass mir manches an der Kirchenorganisation nicht gefällt. Das sage ich auch als gläubiger Christ. Aber sehen Sie es nicht auch so, dass wir jetzt wesentlich wichtigere Themen haben in Bayern als die Frage wer bezahlt die Bischöfe? Die CSU versemmelt uhttp://www.abgeordnetenwatch.de/admin/moderation/images/_btn_umbrueche_entfernen.gif
http://www.abgeordnetenwatch.de/admin/moderation/images/_btn_umbrueche_entfernen.gifns momentan die Zukunftsfähigkeit und wir kommen mit den notwendigen Antworten für eine bessere Bildung, für die Energiewende oder die Gentechnikfreiheit nicht durch, weil wir uns mit dem Konkordat beschäftigen müssen.
Nun aber zu Ihren Fragen:
Bei der Kindergartenfinanzierung sind Sie nicht mehr ganz auf den Laufenden, zumindest was Bayern angeht. Seit ca. 3 Jahren wurde in Bayern die Kiga-Finanzierung von der % -Aufteilung zwischen Staat und Gemeinde aufgehoben. Bis dahin bezahlte der Staat 40 % der Kosten, die Gemeinde 40 % der Rest war Sache des Trägers, egal ob Kirche, Gemeinde, Verein oder Arbeiterwohlfahrt. Diese Träger hatten die Möglichkeit diese 20 % in Elternbeiträge umzulegen. Da wurde kein Unterschied gemacht wer der Träger ist. Häufig wurden nicht die Gesammtkosten umgelegt, um die Eltern nicht noch höher zu belasten und die fehlenden Mittel anderweitig organisiert. Auch da konnte grundsätzlich kein Unterschied zwischen kirchlichen und sonstigen Trägern festgestellt werden.
Heute werden die nach Pauschalen je nach Buchungszeiten jeweils hälftig zwischen Gemeinden und Staat aufgeteilt. Der Träger muß sehen, wie er damit zurecht kommt und kann auch weiterhin Elternbeiträge verlangen. Die Gemeinden haben die Verantwortung für die Kindergärten, müssen genügend Plätze und mehrere verschiedene pädagogische Konzepte zur Auswahl stellen. Das geht vom Wald-Kiga, über Montesori, bis Walldorf-Kigas und eben auch religiöse Angebote. Die Gemeinden müssen die Kigas aber nicht selbst betreiben, sondern können einen Träger damit beauftragen. Die Gemeinden können aber auch nicht verhindern, wenn ein Trägerverein einen Kiga aufmacht. Dieser muß nach den Pauschalen finanziert werden, wenn Kinder aus der Gemeinde dort hingehen.
Falsch ist auch Ihre Behauptung der Großteil der Kigas seien Kirchliche. Ich kenne die Zahlen nicht aber es sind sicher deutlich weniger als 25 %.
Ich weiß das so genau, weil ich 12 Jahre Bürgermeister war und wir in unserer Gemeinde sowohl einen Kirchlichen als auch einen Gemeindlichen Kindergarten haben.
Recht gebe ich Ihnen aber bei Ihrer Kritik bezüglich der Entscheidungen zum Personal. Die Kirche, bzw. der Träger stellt das Personal ein, nach deren Kriterien. Allerdings gibt es auch hier schon eine deutliche Lockerung. Falsch ist es, dass die Träger über die Aufnahme der Kinder Entscheiden. Mir ist kein Kind bekannt, das von einem Kirchlichen Träger abgelehnt wurde aus Kirchlichen Gründen. In unseren Kiga in Waging und so ist es auch anderswo, gehen moslemische, nicht getaufte, andersgläubige usw. wie die anderen Kinder auch.
Zur Universität Eichstätt: Ich bin der Meinung, dass der Staat für die Ausbildung unserer Studenten verantwortlich ist und niemand anders. Das sollten wir gar nicht in frage stellen. Ich finde es auch richtig, dass es eine Katholische Universität gibt. Allerdings dürfte dort die Kirche nicht die Entscheidungen treffen, sondern der Staat. Das was in Eichstätt abgelaufen ist, ist nicht richtig und muß geändert werden.
Daß der Weltbildverlag der Kirche gehört habe ich gewusst, ist für mich nichts neues, dass die Kirche viel Besitz hat, weiß ich auch, ob dieser Besitz in allen Bereichen noch zeitgemäß ist weiß ich nicht, das müssen andere beurteilen, gemäß dem Bibelspruch: „Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als ein Reicher in das Himmelreich.“
Mit freundlichen Grüßen,
Sepp Daxenberger