Frage an Sepp Daxenberger von Alfred M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Daxenberger
Die Grünen setzen sich traditionell für ein Höchstmaß an Demokratie ein. Halten auch Sie die 5%Klausel für undemokratisch und nicht in eine r e p r ä s e n a t i v e Demokratie passend, in der jede Gruppe, die mindestens die für die Wahl eines Abgeordneten notwendigen Stimmen gewinnen kann, im Parlament vertreten sein sollte ?
Würden Sie nach Ihren eigenen Parlamentserfahrungen befürchten, daß das Land dann nicht mehr regierbar wäre ?
Glauben Sie, daß Hitler nicht an die Macht gekommen wäre, wenn es damals schon eine 5%Klausel gegeben hätte ?
Aber gleich wie man zur 5%Klausel steht, gibt es eine Idee, wie man wenigstens den Effekt vermeiden könnte, daß eine kleine Partei allein schon deshalb keine Stimmen bekommen, weil die Wähler befürchten, daß die Stimme als Folge der 5%Klausel verloren gehen könnte.
Die Wahlvorschriften müßten dahin geändert werden, daß jeder Wähler eine Alternativstimme für den Fall hätte, dass die zunächst gewählte Partei an der 5%Klausel scheitert. Zum Beispiel könnten dann Wähler der ÖDP festlegen, daß ihre Stimme bei einem Ausfall der ÖDP den Grünen zufallen soll. Oder - irgendwann einmal - könnten Wähler der CSU eine ersatzweise eine andere Partei bestimmen, wenn die CSU an der 5%Klausel scheitern sollte.
Vgl. www.wahlreform.de/valeske.htm
Könnten Sie sich für die Alternativstimme erwärmen und auch noch dafür einsetzen? Wie?
Eigentlich müßte sich doch jeder aufrechte Demokrat dafür einsetzen. Es kämen ja weiterhin keine Splitterparteien in die Parlamente. Also müßte eine Freude sein, einen entsprechenden Antrag im Bayerischen Landtag zu stellen.
Sehr geehrter Herr Mayer.
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema 5% Klausel. Als begeisterter Kommunalpolitiker habe ich gesehen, daß in den Stadt- und Kreistagen, wo es keine %Klauseln gibt trotzdem gute Arbeit geleistet wird. Bei uns im Kreistag gibt es gleich 4 Parteien die nicht über 5% sind.Trotzdem arbeit der Kreistag gut und die kleineren Parteien sind durchaus ein Aktivposten.
Insofern kann ich mir eine solche Regelung auch gut für den bay. Landtag vorstellen. Ich bin mir aber nicht sicher, welche gesetzlichen Regelungen dafür verantwortlich sind. Ich weiß nicht, ob das Landesgesetz oder Bundegesetze sind. Das mit Hitler kann ich nicht beantworten, da habe ich zu wenig Ahnung.
Ihre Idee einer Alternativstimme finde ich sehr interssant, weis aber nicht wie das konkrret funktionieren könnte und ob das rechtlich von der Verfassung abgedeckt ist. Gibt es soetwas in einen anderen Land? dann könnte man sich das ja dort anschauen. Gerne bin ich bereit diese Frage im Landtag, wenn ich ihn angehöre, prüfen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Sepp Daxenberger