Frage an Sepp Daxenberger von Conny P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Daxenberger,
wir sind Mutterkuhhalter und haben bis vor zwei Jahren die Möglichkeit gehabt, unsere Schlachttiere auf der Weide zu schießen und nach dem Ausbluten in einem nahen Schlachthaus zerlegen zu lassen. Sowohl mein Partner als auch ich selbst sind im Besitz einer gültigen Schießerlaubnis nach der Tierschutzschlachtverordnung, wobei ich den Kurs hierfür einschließlich Erwerb der waffenrechtlichen Sachkunde erst letztes Jahr gemacht habe.
Seit Einführung des neuen EU-Hygienepakets ist jedoch das Töten von Rindern auf der Weide (auch mittels Bolzenschussapparat in einer Fanganlage) nicht mehr möglich, da durch einem hohen Juristen des Bayerischen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eine Weisung ergangen ist, wonach alle Schlachttiere lebend ins Schlachthaus zu verbringen sind. Begründet wird dies mit den neuen Hygienevorschriften. Ausnahmen sind nur für Wild, Wasserbüffel und Bisons möglich.
Wenn Mutterkuhbetriebe wie wir, die ihre Tiere ganzjährig im Freien halten, die Tiere nicht mehr auf der Weide töten dürfen, bedeutet das unvorstellbare Szenen beim Verladen der halbwilden Tiere, die oft mit Stahlseilen gewaltsam in den Anhänger gezogen werden, ganz zu schweigen vom Stress während des Transportes.
Für uns gibt es nur eine vernünftige Lösung: das Töten der Tiere auf der Weide wieder zuzulassen. Es ist nicht einzusehen, warum dies in unserem Fall unhygienisch sein soll, während es für die erwähnten anderen Tierarten Ausnahmen gibt.
Übrigens ist das Töten ganzjährig im Freiland gehaltender Rinder auf der Weide in Baden-Württemberg bisher nicht untersagt worden - hier geht man offenbar immer noch davon aus, dass dies nach der Tierschutzschlachtverordnung zulässig ist.
Was werden Sie tun, um den bayerischen Mutterkuhhaltern und damit auch deren Tieren zu helfen?
Mit freundlichen Grüßen
C. Pasch
Sehr geehrte Frau Pasch,
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Das Thema das Sie angesprochen haben, war mir bisher gar nicht bewußt. Ich war ja die letzten 12 Jahre Bürgermeister in meiner Heimatgemeinde. Währrend meiner Abgeordnetenzeit von 1990 bis 96 bin ich mit diesen Problem nicht konfrontiert worden. Wie Sie schreiben ist dieses Problem ja auch erst vor 2 Jahren entstanden. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist das zwar eine EU Regelung aber in Bayern wurde diese Regelung so streng umgesetzt wie es wohl nicht nötig gewesen wäre, wenn es in BaWü so gemachtwerden darf, Tiere auf der Weide zu schießen und das Fleisch dann auch offiziell zu vermarkten. Dies erscheint mir auch sehr vernünftig und praktikabel. Hygienische Gründe können es nicht sein, sonst dürfte es in BaWü nicht so gehandhabt werden und das Fleisch von Wild und Bisons wird ja auch in Verkehr gebracht. Ich habe selbst vor vielen Jahren einmal mitgeholfen, eine Muttertiergruppe von Hochlandrindern zu verladen, weil sie an einen anderen Züchter verkauft wurden. Das ist Knochenarbeit und sicher nicht Tierfreundlich. Da ich derzeit die Beweggründe der Bay. Staatsregierung nicht kenne, diese EU-Regelung so rigoros umzusetzen und damit betroffenen Tierhaltern solche Schwierigkeiten zu machen, werde ich mich im Landtag um dieses Thema kümmern. Ich kann mir vorstellen, einen Antrag einzubringen mit den Ziel das schießen der Tiere auf der Weide wieder zuzulassen. Ich würde Sie daher bitten, mich nach der Wahl mit den Thema nochmal anzusprechen, damit ich mehr informationen habe, die ich in einerparlamentarischen Initiative verarbeiten kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Sepp Daxenberger