Frage an Sepp Daxenberger von Wolfgang G. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Daxenberger,
wie stehen Sie zur Pendlerpauschale? Gott sei Dank konnte ich die Altersteilzeit in Anspruch nehmen sonst wäre ich jetzt, wie einer meiner jüngeren Kollegen, in folgender Situation. Nach 31 jähriger Firmenzugehörigkeit hat die Firma umstrukuiert und Ihre Geschäftstelle Regensburg aufgegeben. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten. Mit 56 Jahren einen Aufhebungsvertrag mit einer nicht sehr übigen Abfindung zu unterschreiben und dan Arbeitslos bis zur Rente zu sein oder jeden Tag 280 KM zu fahen. Die dtritte Möglichkeit eine Wochenendehe zu führen scheidet aus familieren Gründen aus. Mein jüngerer Kollege fährt jeden Tag diese Strecke. Fahrgemeinschaften sind nicht möglich. Öffentliche Verkehrsmittel auf Grund des ungünstigen Standortes der Firma ausgeschlossen, es bleibt nur das Auto. Bei den derzeitigen Benzinpreisen muß der Kollege 1000,00 € von seinem Nettoverdienst nur für Benzin aufbringen. Der Kollege hat Familie, die Frau muß mitarbeiten um zu überleben.
Nach Arbeit in der Nähe sucht er seit Monaten ohne Erfolg. Zur Zeit wäre der Kollege besser dran, wenn er nicht arbeiten würde.
Warum wollen die " Grünen " den Benzinpreis auf 2,50 € mindestens? Denken Sie, dass Auto wird nur für Spazierfahrten benutzt? Warum kann der Unternehmen diese Kosten als Werbekosten geltent machen, der Arbeitnehmer aber nicht?
Herr Daxenberger, ich schätze Sie als Mann des Volkes, mit einem gesunden Menschenverstand ein und wünsche mir das Sie das in der Politik einbringen.
Sehrgeehrter Herr Gabler.
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Pendlerpauschale. Der von Ihnen geschilderte Fall ist sicher ein sehr extremer. Täglich 280 KM ist sicher ungewöhnlich und auf Dauer sicher eine große Belastung. Festzuhalten bleibt, daß Ihr Kollege aber den Großteil seiner Fahrt über die derzeit geltende Pendlerpauschale bei der der Steuer geltend machen kann. Nur die ersten 20 KM werden durch die derzeitgeltende Regelung, die von der Großen Koalition aus CDU,CSU und SPD eingeführt wurde, nicht berücksichtigt. Die restlichen KM kann er wie bisher mit 30 Cent je KM von der Steuer absetzen. Wieviel er dann tatsächlich zurückbekommt hängt davon ab, wieviel er Steueren bezahlt. Es ist falsch zu glauben, daß er die tatsächlichen Kosten erstattet bekommt, die KM Pauschale reduziert nur seine Steuerlast. Mit der von der CSU nun beantragten Regelung könnte er in zukunft also nicht mehr 240 KM von der Steuer absetzen, sondern 280. Sicher eine Verbesserung aber nicht wirklich dramatisch.
Ich habe mir erlaubt, Ihre Rechnung mit den 1000 Euro Benzin nachzurechnen. Danach müßte Ihr Kolege ein Auto fahren, das 12 Liter Benzin auf 100 KM verbraucht! Angenommen habe ich einen Benzinpreis von 1,50 und 20 Fahrten im Monat. Dabei habe ich noch keinen Urlaub und keine Krankheitstage gerechnet.
Ich denke, daß das Problem der Betriebsverlagerung nicht mit der Pendlerpauschale allein zu regeln ist. Die Pendlerpauschale kann lediglich helfen die finanziellen Belastungen etwas abzufedern. Als ehemaliger Bürgermeister einer Landgemeinde weiß ich um die Problematik der fernen Arbeitsplätze. Darum bin ich auch ein Unterstützer der Pendlerpauschale, möchte aber daraus eine Entfernungspauschale machen, die unabhängig vom Verkehrsmittel bezahlt wird. Allerdings müßen wir auch aufpassen daß der Staat mit solchen Steuervergünstigungen nicht genau diese Betriebsverlagerungen unterstützt. Auch ist zu beobachten, daß viele Menschen in der Stadt arbeiten, aber aufs Land ziehen, weil dort Bauland oder Mieten billiger sind und das Arbeitfahren vom Staat unterstützt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sepp Daxenberger