Frage an Sepp Daxenberger von Markus S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Daxenberger,
im Zusammenhang mit dem vor wenigen Tagen erfolgreich durchgeführten Volksbegehren zum Nichtraucherschutz habe ich mich genauer mit dem Thema beschäftigt. Mit Entsetzen musste ich feststellen, dass unser Gesundheitsminister, Herr Dr. Söder, offen gegen einen konsequenteren Nichtraucherschutz votiert hat und sich auch heute noch offen gegen einen konsequenteren Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutz ausspricht. Dies steht für mich im klaren Widerspruch mit dem Arbeitsauftrag des Gesundheitsministers und der Verantwortung für die Gesundheit der bayrischen Bevölkerung.
Meine Frage an Sie, als Mitverantwortlicher für die Oppositionsarbeit wäre: handelt er hierbei nicht offen und zweifelsfrei gegen die Interessen seines Mandanten, der Gesundheit? Falls ja, gibt es dann nicht parlamentarische Möglichkeiten ihn seines Amtes wegen Untreue zu entheben? Für mein Verständnis kann die Verantwortung für den Schutz der Gesundheit des bayrischen Volkes nicht in Hände von Menschen gelegt werden, die offen gegen Verbesserungen im Gesundheitsschutz agieren. Sofern, wie Umfragen und das Volksbegehren aufzeigen, noch dazu die Mehrheit der bayrischen Bevölkerung den objektiv besseren Gesundheitsschutz sogar befürworten, würde der Minister für Gesundheit aus meiner Sicht faktisch seinem eigenen Anliegen, der Verbesserung des Gesundheitsschutzes, entgegentreten und direkt schaden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir hierauf eine Antwort aus Sicht der Opposition geben könnten, insbesondere ob es den Sachverhalt einer "offensichtlichen Pflichtverletzung" im Zusammenhang mit der persönlichen Verantwortung eines Ministers für ein bestimmtes Sachgebiet gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schwarzkopf,
Vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben schon Recht, wenn Sie schreiben, dass der Staatsminister für Umwelt und Gesundheit Herr Dr. Markus Söder durch sein Abstimmungsverhalten offenlegt, wie wenig Wert er auf konsequenten Nichtraucherschutz legt. Die jetzige Regelung bietet keinen ausreichenden Schutz für Angestellte, Kinder oder Schwangere und Viele mehr und ist vielmehr eine bürokratische Ansammlung von Ausnahme- und Sonderregelungen. Deshalb habe ich persönlich ganz klar das Volksbegehren (siehe: http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/unsere-ziele/ziele.html ) unterstützt.
Trotzdem besteht keine Möglichkeit, Herrn Dr. Söder wegen seines Abstimmungsverhaltens, bzw. wegen "Pflichtverletzung" seines Amtes zu entheben. Die Möglichkeit, einen Staatsminister zu entlassen, obliegt ganz dem Ministerpräsidenten (vgl. Art 45 BV im Zusammenhang mit Art. 64 GG). Dafür ist lediglich die Zustimmung des Landtags zusätzlich vonnöten.
Eine Anklage gegen ein Mitglied der Staatsregierung ist nur möglich, wenn dieses vorsätzlich gegen die Verfassung oder ein Gesetz verstoßen hat. (Art. 61 Abs. 2 BV) Auch dies greift in diesem Fall nicht.
Somit bleibt nur eines: Auf die nächste Wahl und den Wählerwillen hoffen...
Mit freundlichen Grüßen,
Sepp Daxenberger