Semih Kasap
PIRATEN
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Frage von Ernst S. •

Frage an Semih Kasap von Ernst S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kasap,

ich mache es kurz. Wie stehen Sie zum derzeitigen BtmG?! Sind Sie der Ansicht dass etwas geändert werden müsste, falls ja, Was? Falls Nein, warum nicht?

Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Schmidbauer,

ich bedanke mich für Ihre Frage.

Die Piraten Berlin haben ein suchtpolitisches Wahlprogramm beschlossen:

http://berlin.piratenpartei.de/2011/08/05/wahlprogramm-2011-suchtpolitik/

Wir haben dieses Wahlprogramm ganz bewusst so formuliert, dass sich alle unsere Forderungen innerhalb der herrschenden Gesetzeslage befinden und daher ohne Probleme durchgesetzt werden können.

Grundsätzlich stehen wir dem BtMG skeptisch bis ablehnend gegenüber. Siehe unser suchtpolitisches Grundsatzprogramm:

http://berlin.piratenpartei.de/2011/08/05/grundsatzprogramm-suchtpolitik/

Ich zitiere hierzu die nähere Erklärung:

"Piraten stehen grundsätzlich für die größtmögliche individuelle Freiheit und das kleinstmögliche Eingreifen des Staates. Die individuelle Freiheit wird durch die bisherige Drogenpolitik massiv beschnitten. Kennzeichen dieser - gescheiterten - Drogenpolitik sind die willkürlichen Verbote bestimmter Genussmittelgruppen, die unsachliche Ächtung einiger psychotrop wirkender Substanzen und die einseitige Fokussierung auf diese.

Der Staat darf die freie Wahl der Genussmittel nicht einschränken. Aufgabe des Staates ist es, für eine vernünftige Suchtpolitik Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen eine frühe und ideologiefreie Aufklärung stattfinden kann, Eigenverantwortung und Genusskultur selbstverständlich werden, Hilfsangebote für Risikokonsumenten bereitstehen und die Nichtkonsumenten geschützt werden.

Im Verständnis der Piraten von Suchtpolitik geht es nicht um die Masse der Genusskonsumenten, sondern darum, riskanten Konsum mittels Aufklärung und Safer-Use-Maßnahmen zu vermeiden und Problemkonsumenten mit niedrigschwelligen Hilfsangeboten zu versorgen. Die Politik sollte sich aus allen selbstbestimmten und nicht fremdschädigenden Lebensentwürfen raushalten. Das gilt erst Recht beim subjektiven Erlebnis »/Genuss/«! "

Haben Sie Fragen, die noch mehr ins Detail gehen, beantworte ich sie Ihnen
gern.

Mit freundlichen Grüßen,

Semih Kasap