Frage an Sebastian Striegel von Martin K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Frage 1
Welche Möglichkeiten sehen Sie - im Rahmen der Anpassung des FAG des Landes Sachsen Anhalt - gesetzlich dafür zu sorgen, dass Städte und Gemeinden die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze nicht missbrauchen, um damit - auf einfache Art und Weise - ihre strukturellen Haushaltsprobleme (Stichwort Personalkonzept und Personalkostensenkungen für Stadtverwaltungen) zu übertünchen?
Frage 2
Wie wollen Sie landesgesetzlich dafür sorgen, dass Grund- und Gewerbesteuersätze durch Städte und Gemeinden LSA nicht unverhältnismäßig erhöht werden? Wie wollen Sie Vorgenanntes vor dem Hintergrund der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 GG) lösen?
Sehr geehrter Herr K.,
als Teil der von Ihnen angeführten kommunalen Selbstverwaltung obliegt es den Kommunen, ihren Haushalt selbst zu gestalten. Dazu gehört auch, die Hebesätze von Grund- und Gewerbesteuern festzulegen.
Ihre Unzufriedenheit mit der Festlegung der Hebesätze in Ihrer Heimatstadt Merseburg kann nur auf kommunaler Ebene besprochen werden. Die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN in Sachsen-Anhalt haben, um die Haushalte der Kommunen zu entlasten, die Landeszuweisungen deutlich erhöht. Das Land stellt nunmehr jährlich 182 Millionen € mehr zur Verfügung. Das senkt natürlich auch den Druck hinsichtlich der Hebesätze. Es bleibt jedoch in der Verantwortung der Kommunen, die jeweiligen Hebesätze festzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Striegel