Frage von Frank v. • 13.09.2021
Werden Sie bei Gewissensentscheidungen und wenn der sogenannte Fraktionszwang nicht aufgehoben ist auch gegen die Vorgabe der Fraktion stimmen, wenn Ihr Gewissen dies fordert?
z.B. Antrag der LINKE im Mai 21 auf Ausfliegen der Ortskräfte aus Afghanistan
Es ist für mich unerträglich, dass der Bundestag (ohne Debatte) dagegen stimmte. Immerhin ging es um viele Menschenleben!
Antwort von Sebastian Schubert DIE LINKE • 13.09.2021
Sehr geehrter Herr van den Bosch,
Abgeordnete sind laut Grundgesetz allein ihrem Gewissen unterworfen. Entsprechend werde ich mich in Abstimmungen, die über die körperliche Unversehrtheit sowie Leben und Tod von Menschen und Tieren entscheiden, auch nur meinem Gewissen folgen.
Mit solidarischen Grüßen
Sebastian Schubert