Frage an Sebastian Rave von Manfred E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sollten die Wahlberechtigten einen Volksvertreter auch während der Wahlperiode zur Rechenschaft ziehen und ihn/sie abwählen dürfen?
Hallo Herr E.,
ja, ich setze mich für eine jederzeitige Wähl- und Abwählbarkeit von Abgeordneten ein. Gerade bei DirektkandidatInnen sollte es möglich sein, dass WählerInnen ihres Wahlkreises diese wieder abwählen, wenn sie z.B. Versprechen gebrochen haben, und zwar auch während der Legislatur. Bei Abgeordneten, die über Landeslisten einziehen, muss die aufstellende Parteigliederung das Recht bekommen, Abgeordnete jederzeit wieder abzuwählen. Nur so lässt sich Machtmissbrauch nachhaltig verhindern. Viel zu häufig wechseln Abgeordnete während der Legislatur ihre Partei, und verletzen so den Wählerwillen.
Im übrigen finde ich es auch wichtig, dass Abgeordnete nicht mehr verdienen sollten als einen durchschnittlichen Facharbeiterlohn, damit sie sich nicht in einer anderen Lebensrealität befinden, als die, die sie gewählt haben. Wenn ich in den Bundestag gewählt werden sollte, werde ich alles, was über diesen durchschnittlichen Facharbeiterlohn hinausgeht, an DIE LINKE und soziale Bewegungen abgeben.
Mit solidarischen Grüßen,
Sebastian Rave