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Sebastian Körber
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Frage von Helmut T. •

Die Umsetzung u.a. der STVO ist Ländersache. Diese halten sich nur bedingt daran, den Bund scheint das nicht zu stören. Kann die Exekutive durch Untätigkeit Gesetze einfach außer Kraft setzen?

Sehr geehrter Herr Körber,
laut STVO ist die zulässige Geschwindigkeit für LKW über 7,5 t auf 80 km/h beschränkt. In einem mir vorliegenden Schreiben des Bayerischen Innenministers ist dieser damit zufrieden, dass viele LKW wegen des Tempobegrenzers nicht schneller als 90 km/h fahren und sieht mit 1926 Verwarnungen bei LKW in 2019 deshalb keinen Grund für weitere Geschwindigkeitskontrollen bei diesen. Die gefahrenen Kilometer der LKW p.a. in Bayern liegen bei ca. 11 Milliarden. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2018 bei „LKW-Unfällen” außerhalb der LKW 588 Menschen getötet und ca. 30.000 verletzt. Tempo 80 bei LKW würde die Zahl der Opfer senken, siehe Art. 2 GG, weitere, teils verheerende Folgen, sind allgemein bekannt. Welche Möglichkeit, die Exekutive daran zu erinnern, dass die Gesetze auch für diese gelten, sehen Sie?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Treubel
Darf ich Ihre Antwort für eine von mir initiierte Petition verwenden?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr T.

vielen Dank für Ihre Anfrage zu der ich sehr gerne Stellung beziehe.

Bereits am 10. November 2020 wurde eine Petition betreffend „Mehr Geschwindigkeitskontrollen bei LKWs“ im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr des Bayerischen Landtags behandelt und mit Erklärung der Staatsregierung einstimmig für erledigt erklärt. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen waren sich einig, dass bei begrenzten Ressourcen durchgängige Geschwindigkeitskontrollen weder sinnvoll noch möglich seien. Ferner verweise ich auf die Ihnen zugesandten Dokumente (Protokoll und Erklärung der Staatsregierung) des Landtagsamts.

Sebastian Körber, MdL verbleibt mit freundlichen Grüßen.