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Sebastian Körber
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Frage von Martin S. •

Frage an Sebastian Körber von Martin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Körber,

der Fall Max Otte fängt gerade an in der Presse hochgespielt zu werden.
Professor Otte hat das neue Hambacher Fest ins Leben gerufen, mit grundsoliden Vorträgen, welche den Geist unseres Grundgesetzes atmen.
Nun sieht es mir wieder nach einer beginnenden medialen Hetzjagd auf ihn aus.

Ich erkenne am Fall Professor Otte den Trend bestätigt, dass Demokraten ausgeschlossen und in den Medien vorverurteilt werden.
Peter Tauber MdB (ein Parlamentarischer Staatssekretär) schreibt in der Zeitung Die Welt:
Zitat:
"Sie [Erika Steinbach] ist ebenso wie die Höckes, OTTES und Weidels durch eine Sprache, die enthemmt und zur Gewalt führt, mitschuldig am Tod Walter Lübckes."

Was tun sie konkret, um Vorverurteilungen der vierten Gewalt in Bayern entgegen zu wirken?
Wie darf ich das im Kontext des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sehen?
Wie soll ich den Glauben an unsere Demokratie behalten, wenn sich Vorverurteilungen (wie auch bei Hans-Georg Maaßen etc.) häufen?

Ich fasse obige 3 Fragen in einer zusammen:
Was tun Sie als mein Repräsentant im Landtag konkret um Vorverurteilungen der Medien zu unterbinden bzw. entgegen zu steuern?

Mit freundlichen Grüßen
M. S.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

das Recht der freien Meinungsäußerung und Pressefreiheit wird nicht nur durch das Grundgesetz sondern auch durch die Bayerische Verfassung geschützt. Unter dem Schutz dieses Grundrechts hat jeder das Recht, seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern, solange diese Meinung nicht gegen unsere freiheitliche, demokratische Grundordnung verstößt. Beleidigungen, Üble Nachrede, Verleumdung, Verstöße gegen die Pressegesetze der Länder und des Bundes werden dabei weder toleriert noch unterstützt.

Peter Tauber, Max Otte, M. S., Sebastian Körber, aber auch „Die Welt“ haben sich an diese Grundregeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu halten - nicht nur in der analogen, sondern auch in der digitalen Welt. Diese sog. „Grundregeln“ ebenso wie der Grundsatz des Strafverfahrens „In dubio pro reo“ existieren bereits und deren Einhaltung kann auf dem Rechtsweg auch heute schon eingefordert werden.

Was wir allerdings brauchen, ist eine vernünftige Personal- und Sachausstattung von Polizei und Justiz um Verstöße schnell und konsequent verfolgen zu können – insbesondere „online“.

Unsere freiheitliche, demokratische Grundordnung ist wehrhaft und stabil. Diese Wehrhaftigkeit und Stabilität unseres Landes wächst allerdings nicht durch „Verbote“ oder gar Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit sondern unser Land wächst mit seinen Menschen. Für das gesellschaftliche Klima in Gesellschaft und Medien sind wir als Bürgerinnen und Bürger zuallererst selbst verantwortlich.

Als Abgeordneter und Ihr Repräsentant im Bayerischen Landtag werde ich mich stets dafür einsetzen, dass jede Meinung - gut durchdacht, überzeugend und auf dem Boden unserer FDGO – es wert ist diskutiert zu werden. Das gilt allerdings auch für die Meinungen der Medien.

Sebastian Körber, MdL verbleibt mit besten Grüßen.