Frage an Sebastian Körber von Thomas W. bezüglich Wirtschaft
Hallo Herr Körber,
um noch einmal auf meine "unsachliche" Kritik zurückzukommen.
Ist Ihnen nicht bewusst, dass dieser Vertrag undemokratisch ist?
Diese Frage haben Sie leider nicht beantwortet!
Art. 32
3. Der ESM, ... genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art, es sei denn, der ESM verzichtet für ein Gerichtsverfahren ... ausdrücklich auf seine Immunität.
5. Die Archive des ESM und sämtliche Unterlagen, die sich im Eigentum oder im Besitz des
ESM befinden, sind unverletzlich.
6. Die Geschäftsräume ... sind unverletzlich.
8. .... von Beschränkungen, Verwaltungsvorschriften, Kontrollen und Moratorien jeder Art befreit.
Ich zitiere hier Wikipedia.
"Alle Mitglieder des Gouverneursrates unterliegen nach Art. 34 der absoluten Schweigepflicht.
Eine parlamentarische Kontrolle ist daher nicht gegeben. ... Über die Aufhebung oder Einschränkung der Immunitäten innerhalb dieses Personenkreises entscheidet der Gouverneursrat selbst."
Art. 35
Persönliche Immunitäten
1. Im Interesse des ESM genießen der Vorsitzende ...; die Mitglieder ..., die stellvertretenden Mitglieder ..., die Mitglieder des Direktoriums, die stellvertretenden Mitglieder ... sowie der Geschäftsführende Direktor und die anderen Bediensteten des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen.
Der Bundestag (Sie) gibt also Zuständigkeiten im Bereich des Bundeshaushalts an ein nicht durch direkte Wahlen legitimiertes Gremium ab, das auch nicht demokratisch kontroliert werden kann.
Die zur Prüfung des Jahresabschlusses des ESM zu bestellenden unabhängigen externen Abschlussprüfer werden nicht von den Mitgliedern, sondern vom Gouverneursrat bestellt, der seinerseits aber gerade von diesem Prüfungsausschuss zu überprüfen ist (Artikel 29).
Ist das ihr Verständnis von Demokratie?
MfG
Thomas Windisch
Hallo Herr Windisch, da sind wir eben unterschiedlicher Meinung - das ist Demokratie.
Der angesprochene Gouverneursrat (der über Veränderungen des genehmigten Stammkapitals und eine etwaige Anpassung des maximalen Darlehnsvolumens des ESM entscheidet) ist kein unabhängiges Gremium, welches autonome Entscheidungen über europäische Steuergelder treffen kann. Der Gouverneursrat besteht aus den Finanzministern des
Euro-Währungsgebiets, die gewählte Regierungen der Eurostaaten repräsentieren. Alle wesentlichen Entscheidungen, einschließlich der Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am gezeichneten Kapital, werden grundsätzlich einstimmig durch die Finanzminister des Euro-Währungsgebiets getroffen – Deutschland hat jederzeit ein Vetorecht.
Dem Deutschen Bundestag soll dieses Vetorecht faktisch übertragen werden, indem wir dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat einen Parlamentsvorbehalt vorschalten, wie wir es bereits bei der "Europäischen Finanzstabilisierungsfazillität" (EFSF) auf Druck der FDP getan haben. Auf diese Weise muss sich der deutsche Vertreter im Gouverneursrat des ESM zunächst die Zustimmung des Bundestages einholen, bevor er einer etwaigen Ausweitung zustimmen kann. Sollte der Bundestag diese Zustimmung verweigern, muss der deutsche Vertreter mit Nein stimmen und kann damit eine Ausweitung von Hilfen im Rahmen des ESM effektiv verhindern.
Bei den Immunitätsregelungen für den ESM handelt es sich um bei internationalen Finanzinstitutionen übliche Regelungen. Die Tätigkeit des ESM beinhaltet, so z.B. bei der Privatsektorbeteiligung, äußerst komplexe rechtliche Vorgänge, welche regelmäßig mit Risiken behaftet sind. In der Regel handelt es sich um Immunitäten im Zusammenhang mit
der Tätigkeit der Organisation. Handlungen der Bediensteten sind folglich nur dann geschützt, wenn sie offizieller Natur sind. Allerdings sind für die Spitze der Organisationen, also z. B. den Präsidenten, teilweise weitergehende Immunitäten vorgesehen. Diese Immunitäten entsprechen den Immunitäten, die den Diplomaten im
zwischenstaatlichen Verkehr zukommen. Der Gouverneursrat des ESM, in dem die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind, bzw. der Geschäftsführende Direktor können die Immunität der Amtsträger und Bediensteten bei Bedarf aufheben. Vergleichbare Regelungen gelten u.a. für den IWF, die Weltbank sowie regionale
Entwicklungsbanken wie z.B. die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) und die Asiatische Entwicklungsbank (ADB).
P.S. Auch die "Piraten"-Partei hat die Demokratie nicht erfunden und sollte sich zudem bitte nicht nur aus "Wikipedia" informieren.
Sebastian Körber verbleibt mit freundlichen Grüßen