Frage an Sebastian Körber von Heide W. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Körber,
leider bekommen wir bei Anfragen zum Baustopp der B 50/Hochmoselübergang an Bundesminister Dr. Ramsauer immer wieder Antworten von Mitarbeitern seines Ministeriums, die uns einfach nur die Sach- und Rechtslage erläutern, obwohl wir die zur Genüge kennen. Uns geht es um eine POLITISCHE Entscheidung. Und über eine solche muss bei Bedarf jederzeit neu nachgedacht werden können.
Daher auch an Sie als Mitglied des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - mit der Bitte, auch Ihre Fraktionkollegen zu beteiligen - die Frage:
Muss das objektiv in dieser Gestalt nicht notwendige Projekt trotzdem ausgeführt werden, nur weil es nach jahrzehntelangem Streit juristisch formal abgesegnet wurde?
Spielt es keine Rolle, dass tatsächlich die ursprünglichen Gründe für diesen mehr als 40 Jahre alten Straßenbau-Plan nicht mehr existieren?
Eine "Aufmarschtrasse" für die NATO ist obsolet geworden, weil der kalte Krieg Gott sei Dank lange vorbei ist.
Eine Verbindung von den belgischen Häfen ins Rhein-Main-Gebiet gibt es inzwischen (A 61 und Autobahnverbindung über Kaiserslautern) mehrfach und besser.
Von einer Verbesserung des regionalen Verkehrs kann keine Rede sein, das kann eine Trasse, die nur an einer recht abgelegenen Stelle ans Moseltal angebunden ist, gar nicht leisten. Vorteile haben nur ganz wenige, was den Kostenaufwand in keiner Weise rechtfertigt.
Aber sehr viele Menschen haben große Nachteile:
Vor allem der Tourismus – nach Aussagen selbst des ehemaligen rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministers Bauckhage DAS wirtschaftliche Standbein der Region – erhielte mit der optischen Verschandelung des Moseltals und der Zerstörung eines ganz wichtigen Wander- und Naherholungsgebietes innerhalb der landschaftlich wunderschönen Moselschleife zwischen Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach einen nicht wieder gut zu machenden Dämpfer.
270 Mio. und mehr für diesen Unsinn sollten uns erspart bleiben. Werden Sie uns unterstützen?
Danke und beste Grüße
Sehr geehrte Frau Weidemann,
vielen Dank für Ihre Frage zu einer politischen Bewertung des Projekts B 50. Diese Bundesstraße stellt gemeinsam mit der im Dezember 2002 fertig gestellten Autobahn A 60 von der Bundesgrenze (B/D) bis Wittlich, eine verkehrlich wichtige West-Ost-Verbindung im Land Rheinland-Pfalz dar. Sie ist bedeutsames Teilstück der internationalen Verbindung zwischen den Wirtschaftsräumen Lüttich/Brüssel sowie Antwerpen/ Rotterdam/Amsterdam (mit den Nordseehäfen) und dem südwestdeutschen Wirtschaftsraum, insbesondere dem Rhein-Main-Gebiet. Für Rheinland-Pfalz ist die B 50 eine wichtige Verkehrsachse, die die Regionen Eifel, Mosel und Hunsrück miteinander verbindet. Daneben ist sie die wichtigste Anbindung des Flughafens Frankfurt-Hahn. Mit dem 5. Fernstraßenausbauänderungsgesetz hat der Bundestag im Oktober 2004 auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans 2003 den Bedarfsplan für die Bundesfern-straßen beschlossen und das Vorhaben Bundesstraße B 50 neu (Gesamtlänge rd. 25 km) zwischen dem Autobahnkreuz Wittlich (A 1/A 60) und Longkamp mit dem Zubringer Erden/Lösnich und der Hochmoselbrücke (Hochmoselübergang) ist darin als Vorhaben in der höchsten Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft.
Das Für und Wider des Vorhabens ist im Rahmen des durchgeführten Baurechtsverfahrens - dem Planfeststellungsverfahren im Jahre 2000 sowie dem anschließenden ergänzenden Planfeststellungsverfahren 2006 - insbesondere unter Beachtung der jeweils eingegangenen Einwendungen sorgfältig geprüft und entsprechende Entscheidungen sind getroffen worden. Dabei sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit und des Ergebnisses des Raumordnungsverfahrens im Rahmen der Abwägung berücksichtigt worden. Im Rahmen des Baurechtsverfahrens wurden umfassend alle Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt untersucht und intensiv gegeneinander abgewogen. Hierzu gehörten auch die Einflüsse auf die Landschaft, den Tourismus und den Weinbau. Die Gerichte haben die Planung in einem mehrjährigen Rechtsstreit, der bis zum Bundesverwaltungsgericht ging, mehrmals überprüft und danach letztlich als ausgewogen und umweltkonform bestätigt. Hierbei wurde bestätigt, dass der Hochmoselübergang mit den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen mit dem deutschen und dem europäischen Naturschutzrecht vereinbar ist.
Unbestritten ist, dass die B 50 neu und der Hochmoselübergang lokal zu einer Veränderung des Landschaftsbildes im Moseltal führen werden. Dabei hat sich der Hochmoselübergang in seiner jetzt vorgesehenen Gestaltung auch nach Prüfung anderer Möglichkeiten als die in einer Gesamtschau geeignetste Lösung herausgestellt, um die Moselbarriere unter Beachtung von Morphologie, Natur und Landschaft zu überwinden. Gerade die Hochlage zusammen mit der im Rahmen der technischen Vorgaben schlanken und transparenten Konzeption der Pfeiler und des Brückenkörpers trägt dazu bei, dass die Sicht in das Moseltal selbst nicht versperrt wird.
Die zentrale Bedeutung des Tourismus für das Moseltal ist ebenfalls unbestritten. Hierzu hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz im Rahmen der Planung in einem Gutachten des Europäischen Tourismusinstitutes der Uni Trier die Auswirkungen der B 50 neu und speziell des Hochmoselübergangs auf den Fremdenverkehr des Moseltales überprüfen lassen. Kernaussage des Gutachtens war, dass in einer Gesamtbetrachtung dem Fremdenverkehr durch den Bau des Hochmoselüberganges aufgrund der verbesserten Erreichbarkeit bessere Chancen prognostiziert werden, da insgesamt ein höheres Kunden- und Gästepotential erschlossen wird. Diese Prognose stimmt mit den Erfahrungen während und nach dem Bau der Winninger Moselbrücke (A 61) überein. Nach deren Bau ergaben sich in den angrenzenden Orten Winningen und Kobern - Gondorf bei der Entwicklung der Fremdenverkehrsdaten keine Anzeichen, die sich auf einen negativen Einfluss der neuen Brücke zurückführen ließen.
Zu Befürchtungen, weltberühmte Weinlagen würden durch den Hochmoselübergang zerstört oder massiv beeinträchtigt, möchte auf die Pressemitteilung der Obersten Straßenbaubehörde des Landes Rheinland-Pfalz, dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, vom 09.04.2010 verweisen.
Auch der Landtag Rheinland-Pfalz hat sich wiederholt mit dem Projekt auseinander-gesetzt, zuletzt im Rahmen einer Aktuellen Stunde am 29.04.2010. Im Ergebnis sprechen sich alle im Landtag vertretenen Parteien (CDU, SPD, FDP) uneingeschränkt für das Projekt aus
Ich bitte daher um Verständnis, dass ich aufgrund der genannten Fakten Ihre ablehnende Haltung zwar respektiere, aber sachlich weder teilen noch politisch unterstützen kann.
Sebastian Körber verbleibt mit freundlichen Grüßen.