Frage an Sebastian Körber von Josef H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Körber,
im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass der Schienenbonus abgeschafft werden soll.
( http://www.cdu.de/doc/pdfc/091024-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf (S. 32 Zeile 1595 ff.)
zwei Fragen hierzu:
Gibt es neue wissenschaftliche Erkenntnisse hierfür oder handelt es sich dabei um eine rein politische Entscheidung?
Wie wird sich eine Abschaffung des Schienenbonus Ihrer Meinung nach beim Ausbau der Schieneninfrastruktur auswirken?
MfG
Josef Högl
Sehr geehrter Herr Högl,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Koalition hat, wie Sie wissen, im Koalitionsvertrag die Absicht festgehalten, den Schienenbonus schrittweise zu reduzieren mit dem Ziel, ihn ganz abzuschaffen. Eine politische Vorgabe, die ich grundsätzlich unterstütze, denn wenn wir mehr Verkehr auf die Schiene bringen und weitere Strecken bauen bzw. ausbauen wollen, müssen wir auch mehr für den Schutz der Bevölkerung tun. Sonst werden solche Vorhaben in der Öffentlichkeit keine Akzeptanz finden.
Der Schienenbonus von derzeit 5 dB(A) ist in den §§ 41-43 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) gesetzlich festgelegt. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Schienenbonus sind die verbindliche rechtliche Grundlage abgeschlossener und laufender Planfeststellungen. Die Koalition sieht es als ihre Aufgabe an, differenzierte Aspekte der Lärm-Charakteristik, der konkreten schutzbedürftigen Situationen und der Wirkung auf den Menschen zu betrachten und innerhalb der finanziellen Rahmenbedingungen zu würdigen. Dazu werden auch neue wissenschaftliche Studien einbezogen, namentlich die Untersuchungen des BMWi, die Ergebnisse des Forschungsverbundvorhabens „noise effects“ im Rahmen der Deutsch-Französischen Kooperation in der Verkehrsforschung(deufrako) sowie eine Studie des Umweltbundesamtes über Wirkungen des Schienenverkehrslärms im Vergleich zu anderen Lärmquellen.
Die Prüfung und Überarbeitung der einschlägigen rechtlichen Regelungen zum Schienenbonus ist bei der Bundesregierung auf Arbeitsebene bereits aufgenommen worden. Dies gilt auch für die Fortschreibung des Gesamtkonzepts der Lärmsanierungen bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes. Letztlich macht aber der deutsche Bundestag die Vorgaben. Im Zuge dieser Beratungen wird sicher auch die Frage nach den Auswirkungen auf die Schieneninfrastruktur, insbesondere was eine mögliche Verteuerung von Neubauprojekten angeht, ausführlich diskutiert werden. Damit die Bahn künftig geräuscharme Züge einsetzt, strebt die Regierungskoalition zudem an, die Trassenpreise vom Lärm abhängig staffeln - analog zu den Landegebühren an Flughäfen. Derzeit werden verschiedene Modellvarianten geprüft.
Sebastian Körber verbleibt mit freundlichen Grüßen.