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Frage von Klaus T. •

Frage an Sebastian Knopf von Klaus T. bezüglich Kultur

die Redaktionsgruppe "Junges Fernsehen" des WDR hat sich mit Verweis auf § 5 des WDR-Gesetzes dazu entschlossen, den Beitrag "Dunk den Herrn" der Satirikerin Carolin Kebekus nicht zu senden. Ursprünglich sollte der Beitrag am 5.6.2013 in der Satiresendung "Kebekus" im Abendprogramm auf Einsfestival ausgestrahlt werden. In einer Pressemitteilung begründet der WDR diese Entscheidung damit, dass die religiösen Überzeugungen der Bevölkerung zu achten und eine Verunglimpfung religiöser Symbole im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht zuzulassen seien.

Aus meiner Sicht ist diese redaktionelle Entscheidung des WDR im Spannungsfeld zwischen der Achtung religiöser Gefühle der Bevölkerung einerseits und der im Grundgesetz verbrieften Kunstfreiheit, unter die auch die Satirefreiheit zu fassen ist, zu sehen.

Der deutsche Presserat hat sich in dieser Frage bereits deutlich positioniert. Er stellte bereits vor Jahren klar, dass auch Religionsgemeinschaften und ihre Mitglieder Kritik – auch scharfe – ertragen müssten.

Die Beschwerdekammer betonte, dass es Grenzen auch für Satire und Karikaturen gebe. Diese seien allerdings weit zu ziehen.

Wie sehen Sie die Zensur im WDR........?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Klaus Thyes,

Die Komikerin Carolin Kebekus hat mittlerweile keine Ermittlungen wegen ihres Satire-Videos Dunk den Herrn mehr zu befürchten. Der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn bestätigte, dass es kein Ermittlungsverfahren geben werde. Nach einem Aufruf der Piusbrüder, die offen antisemitische und homophobe Mitglieder in ihren Reihen dulden, waren knapp 100 Anzeigen gegen das kirchenkritische Video bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Auch vor diesem Hintergrund ist die Weigerung des WDR den Beitrag auszustrahlen umso bedauerlicher. DIE LINKE setzt sich für Medien- und Satirefreiheit ein. In unserem Wahlprogramm heißt es deshalb: „Eine demokratische Gesellschaft braucht eine lebendige Öffentlichkeit und die Vielstimmigkeit der Diskussion. Medien tragen darin zur umfassenden Information sowie zur Meinungs- und Willensbildung bei - wenn die Pluralität hergestellt und gesichert ist. Dass Medien kommerzialisiert und von Machtverhältnissen geprägt sind, schwächt die Demokratie. Öffentlich-rechtliche Medien sollten dazu ein Gegengewicht bilden, doch orientieren sie oft selbst auf Quoten oder geraten unter Druck von parteilichen Mehrheiten im Rundfunkrat.“ ( http://www.die-linke.de/wahlen/wahlprogramm/wahlprogramm/vdemokratischeteilh abefuereinedemokratieindereswaszuentscheidengibt/demokratisierungdermedienin formationundselbstbestimmung/ ) Der Fall Kebekus zeigt, dass sich hier bei den öffentlich-rechtlichen Medien schnell etwas ändern muss. Es müssen Mechanismen geschaffen werden, damit dem Druck etwas nicht auszustrahlen, besser begegnet werden kann. Zudem möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass sich DIE LINKE für eine Überprüfung des Blasphemiegesetz (§166 StGB) einsetzt, insbesondere inwieweit dieses zur Wahrung der religiösen Empfindungen von Angehörigen der unterschiedlichen Glaubensgemeinschaften erforderlich ist. DIE LINKE tritt „für eine institutionelle Trennung von Staat und Kirche“ ein. Erst diese Trennung schafft Religions- und Bekenntnisfreiheit, wie auch die Voraussetzung für den Schutz weltanschaulicher und religiöser Minderheiten.
( http://www.die-linke.de/wahlen/wahlprogramm/wahlprogramm/vdemokratischeteilhabefuereinedemokratieindereswaszuentscheidengibt/bekenntnisfreiheitverwirklichenreligionsgemeinschaftengleichbehandelnstaatundkircheinstitutionelltrennen/ )

Beste Grüße,

Sebastian Knopf