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Sebastian Czaja
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Frage von Heinz H. •

Wann zahlt Berlin gesetzlich versicherten Beamten einen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung, da sie die Beihilfe ja nicht in Anspruch nehmen können?

Mein Mann und ich waren Beamte (Lehrer) und haben uns immer in der gesetzlichen Krankenkassse versichern lassen, weil wir sehr für das Solidaritätsprinzip sind, Zwei-Klassen-Medizin ablehnen und immer noch hoffen, dass es doch einmal eine Bürgerversicherung geben wird in die alle einzahlen.
Wegen der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse haben wir keinen Anspruch auf die für Beamte gewährte Beihilfe. Mittlerweile sind wir pensioniert und zahlen monatlich ca. 1300 € Krankenkassenbeiträge.
Vor längerer Zeit war im Tagesspiegel zu lesen, dass im Abgeordnetenhaus wohl eine Abstimmung dazu stattfinden sollte, dass gesetzlich versicherte Beamte als Ausgleich zur nicht gewährten Beihilfe ebenfalls einen Zuschuss zur Krankenversicherung bekommen. In Hamburg ist das schon seit einiger Zeit der Fall. Bis heute hat sich in dieser Hinsicht nichts getan. Was ist aus dieser Abstimmung geworden – fand sie überhaupt statt?
Wir finden die jetzige Situation ungerecht.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrtes Ehepaar Haberland,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner Plenarsitzung am 20.02.2020 das „Gesetz zur Einführung der pauschalen Beihilfe“ beschlossen (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 204). Damit können beihilfeberechtigte Personen im Land Berlin, welche freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer privaten Krankenvollversicherung (PKV) versichert sind, alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe, die jeweils zu den tatsächlich anfallenden Aufwendungen gewährt wird, die Gewährung einer pauschalen Beihilfe beantragen. Die Höhe der pauschalen Beihilfe beträgt grundsätzlich die Hälfte der anfallenden Kosten einer Krankenvollversicherung, unabhängig davon, ob eine Mitgliedschaft in der GKV oder der PKV besteht.

Wenn ich das beigefügte Rundschreiben des Finanzsenators dazu unter Punkt 13 richtig lese, dann müsste die beschlossene Regelung für Sie gelten. Ich empfehle Ihnen, sich diesbezüglich an das Landesverwaltungsamt zu wenden, das Ihnen sicherlich behilflich sein kann.

In der Hoffnung, dass sich das Problem damit für Sie erledigt hat, verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Czaja