Sascha Jügel
DIE LINKE
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Frage von Rainer A. •

Frage an Sascha Jügel von Rainer A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Jügel,

Sie treten als Kandidat der Partei DIE LINKE im Rhein-Erft-Kreis III zur Landtagswahl an.

Wie Sie sicherlich wissen, sind Schützenwesen und Jagd seit Generationen fest
in der Kultur des Erftkreises verankert; ein Teil der ältesten Schützengesellschaften
der Republik haben hier ihre Wurzeln. Hier wird auf ehrenamtlicher Basis ein
Beitrag zum kulturellen und breitensportlichen Leben unserer Gesellschaft sowie
zielgerichtet Jugendarbeit geleistet. Den Heranwachsenden werden gesellschaftliche Werte vermittelt und es wird ihnen ein Bereich eröffnet in dem sie sich selbst erfahren und beweisen können. Die Jäger(schaften) leisten darüber hinaus einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für den Erhalt unserer Umwelt. Allen gemein ist die Waffe als Sportgerät oder Handwerkszeug.

Trotz aller Verschärfungen seit 1976 gibt es jedoch weiterhin Kriminelle die illegale Waffen oder einfache Gegenstände für ihre Taten nutzen und „Amokläufer“, die sich im Baumarkt, im Internet oder auf illegalen Pfaden ihre Tatmittel beschaffen. Keine der Verschärfungen ist bisher auf ihre Wirksamkeit hin untersucht worden; lediglich die Realität hat bewiesen, wie wirkungslos manche der im Eilverfahren eingeführten Verschärfungen sind.

Von daher interessiert mich und sicher auch gleich gesinnte Bürger/Wähler des Erftkreises, wie Sie über dieses Thema denken und wie Ihre Haltung gegenüber ggf. weiteren Verschärfungen ist. Werden Sie sich für den Erhalt von Schießsport und Jagd als gesellschaftlichem Element einsetzen und dadurch dem gesetzestreuen und mündigen Bürger/Wähler das Vertrauen entgegenbringen das er verdient?

Für mich persönlich und sicherlich auch andere Bürger/Wähler ist Ihre Haltung zu diesem Thema Wahl entscheidend. Aus diesem Grunde würde ich mich über eine ausführliche, sach- und zielgerichtete Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüssen
R. Ackermann

Wahlkreisbetreuer 092-Erftkreis
der Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz e.V. (FvLW e.V.)
092-ackermann@fvlw.de

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Ackermann,

zunächst möchte ich mich für die recht späte Antwort entschuldigen. Der Wahlkampf ist seit guten 4 Wochen in vollem Gange, weshalb ich meistens erst in den sehr späten Abendstunden nach Hause komme.

Aber nunmehr widme ich mich ganz der von Ihnen gestellten Frage:

Ich möchte damit beginnen, Ihnen etwas aus meiner Jugend zu erzählen. Ich selber war viele Jahre meiner Jugend in einem Schützenverein/Schießsportverein in Köln, wo ich als Sportschütze zahlreiche Auszeichnungen und alle erreichbaren Leistungsabzeichnen im Sportschießen erworben habe. Sie sehen also, dass ich diesem Thema nicht mit Abstand begegne, sondern als ehemaliger Sportschütze diese teilweise historische Tradition, aber auch diese besondere Art des Leistungssports genauestens kenne. Sportschießen und Jagd erfordern höchste Konzentration, Gewissenhaftigkeit, Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde. Diese Faktoren habe ich in beiden Bereichen auch nie anders kennengelernt.

Auch betrachte ich den Beruf oder die Passion des Jägers nicht als eine Gefahr, sondern sehe diesen Personenkreis durchaus als Umweltschützer an. Wenn vor hunderten Jahren die Jagd noch dazu genutzt wurde, um nicht zu hungern, so leisten heute die Jäger einen wichtigen Beitrag für den Erhalt unserer Natur, und somit zum Umweltschutz. Sie sorgen u.a. dafür, dass krankes Wild nicht weiteres Wild anstecken kann, oder aber eine Überbevölkerung eines bestimmten Wildes unterbunden wird. Somit betrachte ich Jäger als einen wichtigen Bestandteil unserer Umwelt, da sie ein Gleichgewicht der Natur gewährleisteten und herstellen.

Meinen Worten können Sie entnehmen, dass ich weder dem Breitensport Sportschießen (eine wichtige olympische Disziplin) noch dem Jagdbrauchtum den Kampf angesagt habe und auch nicht werde. Sportschützen und Jäger unterliegen strengen Richtlinien, Gesetzen und regelmäßigen Sach- und Fachkundenachweisen, weshalb ich von diesem Personenkreis aus auch keine reale Gefahr für Leib und Leben sehe.

Weshalb wurde dann das Waffengesetz verschärft, und weshalb ist der Ruf nach noch schärferen Waffengesetzen laut geworden?

Ich bin mir sicher, dass für den o.g. Personenkreis eine weitere Verschärfung nur eine unnötige Hürde und auch Härte darstellt.

Ich möchte nunmehr die illegale Nutzung, bzw. die nicht ordnungsgemäße Nutzung unter die Lupe nehmen, und dies auch in verschiedenen Richtungen beleuchten:

Der legale Erwerb von Schusswaffen, von Munition oder auch von Schwarzpulver ist und war immer nur mit Genehmigungen durch die zuständige Polizeibehörde (Waffen- und Munitionsschein) bzw. durch Besitz des Jagdscheins möglich. Ob Sportschütze oder Jäger, ohne Sach- und Fachkundenachweis und einer persönlichen Zuverlässigkeitsprüfung ging und geht nichts.

Nunmehr stellte man vor Jahren Schreckschusswaffen, Gaspistolen, Abwehrspray und andere waffenähnliche Gegenstände unter besondere Genehmigungsverfahren (Kleiner Waffenschein), um den fortschreitenden Missbrauch zu unterbinden. Mir ist bisher kein Fall bekannt, wo ein solcher "Kleiner Waffenschein" nach Beantragung nicht ausgestellt wurde. Wozu also diese Gesetze?

Manchmal werden Gesetze gemacht, damit die Politik sagen kann "Wir haben was getan und unternommen!". Nur verfehlen diese Gesetze das Ziel vollkommen.

Wem haben diese Gesetze denn wirklich geholfen? - In meinen Augen nur den illegalen Waffenhändlern, die nicht nur einen Boom erfahren haben dürften, sondern somit auch noch mehr Geld aus diesen illegalen Geschäften ziehen können. Manche Gesetze erreichen genau das Gegenteil von dem, was der Gesetzgeber tatsächlich erreichen wollte.

Waffen, welche nicht zum Zwecke der sportlichen Betätigung (also Sportsschießen), der legalen Jagd, der Justiz- und Polizeiberufe oder der tatsächlichen Selbstverteidigung dienen, sollten auch in meinen Augen generell verboten sein.

Es wird immer Einzelfälle geben, wo auch der o.g. Personenkreis (also Sportschützen und/oder Jäger) die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. getrennte Aufbewahrung von Munition und Waffe, oder vor anderen Personen geschützte Aufbewahrung im eigen Haus) missachtet. Diesem Personenkreis sollte man alsdann die Erlaubniserteilung nebst Waffen entziehen. Aber es sind eben Einzelfälle, die keine Gesetzesverschärfung bedürfen, die alsdann alle o.g. Personen betrifft. Hier haben der Gesetzgeber und die Justiz alle gesetzlichen Handlungsmöglichen, die das bisherige und auch bereits vorherige Gesetz bietet und geboten hat. Hier sollte auch mit aller Strenge des Gesetzes durchgegriffen und geurteilt werden.