Frage an Sascha Gottschalk von Alexander S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Gottschalk,
das Thema Nichtraucherschutz wurde seinerzeit mit dem Hinweis auf die Föderalismusreform an die Länder abgeschoben; der Bund sei hier nicht zuständig.
Das ist falsch.
Mit der Streichung der Ausnahme für Gastronomie im bundesweit geregelten Arbeitnehmerschutz könnten Sie den Nichtraucherschutz auch deutschlandweit regeln, die willkürlichen Ausnahmen wären vom Tisch, es würde zudem Chancengleichheit für alle Wirte herrschen und das Kneipensterben wäre beendet. So hat es im Ausland schließlich auch funktioniert, das sagen seriöse Studien.
Erst ist die freiwillige Regelung (DEHOGA-Selbstverpflichtung) gescheitert, nun auch die Bundesländer mit ihren Gesetzen – die schützen vielleicht die Raucher, nicht die Nichtraucher (nur ein paar Beispiele dafür: Raucherclubs schießen wie Pilze aus dem Boden, Raucherräume ohne räumliche Abtrennung werden geduldet, in der Kneipe darf nicht geraucht werden, aber im Büro und sogar im Ärztehaus, macht das Sinn?). Selbst die BVG-Ausnahme, dass in kleinen Kneipen wieder überall geraucht werden darf, führt zu weiten Wettbewerbsverzerrungen: Warum wird eine Kneipe mit 70 qm anders behandelt als eine mit 80 qm? Warum darf eine gastronomische Einrichtung mit Raucherraum Speisen anbieten, eine kleine aber nicht, zumindest wenn die Gäste rauchen dürfen? Und kaum reist man über die Grenze eines Bundeslandes, gelten andere Regelungen.
Der Nichtraucherschutz scheint auf der Strecke zu bleiben und viele Wirte werden im Moment benachteiligt, weil nicht jeder einen Raucherraum einrichten bzw. das Rauchen in seiner Gastronomie erlauben darf. Rund drei Viertel der Bürger – IHRER BÜRGER! – wollen laut repräsentativen Umfragen ein komplettes Rauchverbot. Selbst die meisten Raucher haben sich mittlerweile daran gewöhnt die Gastronomie für eine Zigarettenlänge zu verlassen. Aber die Gesetze lassen weiterhin nach Gutdünken Ausnahmen zu.
Meine Frage daher:
Was werden Sie konkret für den Nichtraucherschutz tun?