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Sarah Schweizer
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Frage von Andreas R. •

Wäre die Wiedereinführung des Alkoholverkaufverbots von 2010- 2017 für sie denkbar? Über eine Begründung würde ich mich freuen.

2019 wurde wissenschaftlich ausgewertet dass das von Schwarz- Gelb erlassene Gesetz im gesamten Zeitraum etwas gebracht hat. Immerhin bei Gewaltdelikten. 11 Prozent weniger leichte Körperverletzungen sowie 8 Prozent weniger schwere Körperverletzungen. Es durfte in Kneipen, Restaurants und Bars weiterhin Alkohol zu diesen Zeiten konsumiert werden.

Quelle: https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/gewalttaten-weniger-gewalt-durch-alkoholverbot-in-baden-wuerttemberg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Aus meiner Sicht ist es unwahrscheinlich, dass das nächtliche Alkoholverkaufsverbot wieder eingeführt wird. Um alkoholbedingte Kriminalität einzudämmen, halte ich Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen für sinnvoll. Seit 2017 haben Kommunen die Möglichkeit, Konsum- und Mitführverbote für bestimmte Orte anzuordnen. Entscheidend bleibt, dass ausreichend Polizeikräfte zur Kontrolle der Maßnahmen zur Verfügung stehen. Mit mehr als 11.000 Neueinstellungen bei der Landespolizei seit 2016 sind wir hier auf einem guten Weg.

Freundliche Grüße
Sarah Schweizer

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