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(...) Das bringt uns zu Ihrer zweiten Frage: Religionsfreiheit und ihre Auslebung dürfen nicht die Freiheit, die körperliche Unversehrheit und das Leben anderer bedrohen. Und genau das ist beim Schächten der Fall. Gewollt betäubungslos zu schlachten, um koscheres oder "halal" Fleisch zu produzieren verletzt im höchsten Maße das Tierschutzgesetz, was nicht hinter dem der freien Auslebung der Religion zurückgestellt werden darf. (...)