Sanae Abdi, MdB
Sanae Abdi
SPD
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Frage von Mark H. •

Werden sie sich gegen §13, Absatz 5 des SBGG einsetzen? (Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag)

Guten Tag,

§13, Absatz 5 des SBGG verlangt von Meldebehörden, Daten zu jedem der eine Vä/Pä vornehmen lässt an sämtliche Behörden zu senden (Alte und neue Namen und Eintrag, Anschrift (!), etc.).
Dies ist sehr gefährlich, selbst wenn die Daten gelöscht werden müssen. Transfeindliche Mitarbeiter könnten die Daten vorher sichern und später gesammelt teilen mit Kriminellen, potentiellen Tätern von Körperverletzung o. Schlimmerem.

Wesentlich weniger gefährlich und für das Ziel ausreichend wäre es, dass eine Behörde diese Daten bei gegebenem Anlass bei der Meldebehörde anfragen kann, sofern ihr die alten Daten bereits vorliegen.

Werden Sie sich im weiteren Gesetzgebungsprozess gegen §13, Absatz 5 einsetzen?

Desweiteren stellt sich mir die Frage, wie in diesem Kontext §15 zu verstehen ist (Übergangsvorschriften)
Gilt §13, Absatz 5 dann für
- Keine TSG-Verfahren?
- TSG-Verfahren die vor Inkrafttreten des SBGG beginnen und nach Inkrafttreten enden?
- Alle TSG-Verfahren?

Vielen Dank
LG

Sanae Abdi, MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und Ihre kritischen Anmerkungen zum Selbstbestimmungsgesetz. Meine Fraktion hat diese Problematik durchaus auf dem Schirm. Die Verhandlungen und Gespräche innerhalb meiner Fraktion wie auch mit den Koalitionspartnern laufen hier noch und ich bin in stetigem Austausch mit unseren zuständigen Berichterstatter:innen. Wegen der noch anstehenden Gespräche bitte ich um Verständnis, dass ich an dieser Stelle mich noch nicht endgültig äußern kann.

Mit freundlichen Grüßen

Sanae Abdi

 

 

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