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Frage von Gisela W. •

Frage an Sabine Wils von Gisela W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Wils,

"Die EU erlaubt für alle anderen Lebensmittel eine mindestens sechs Mal so hohe Strahlenbelastung (bezogen auf Cäsium) als für japanische Importprodukte.

... Zudem werden in der EU unterschiedliche Maßstäbe angesetzt: Belastete Lebensmittel aus der Tschernobyl-Region, die die für Japan-Importe geltenden Höchstgrenzen um das Sechsfache überschreiten, dürfen in Europa ganz legal vermarktet werden.

In den von Tschernobyl betroffenen Staaten Weißrussland und Ukraine gelten zum Teil strengere Grenzwerte als in der EU. Die Folge: Lebensmittel, die dort nicht in den Handel kommen dürfen, können ganz legal von EU-Staaten importiert und hier verkauft werden.

Die EU hat unterschiedliche Grenzwertregime für den Normal- und den Katastrophenfall. Die Vorkehrungen für ein atomares Unglück in Europa stammen noch aus der Tschernobyl-Zeit und wurden nach Fukushima nicht erneuert. Für solche Notfälle hat die EU die so genannte "Schubladenverordnung" (VO 3954/87, geändert durch VO 2218/89) vorbereitet. Bei ihrem Inkrafttreten würden nach einem Unglück sogar noch laxere Grenzwerte für die Strahlenbelastung von Lebensmitteln festgesetzt als die derzeit geltenden: Diese erlaubten im Vergleich zu den vom 1. April 2012 an in Japan geltenden Höchstwerten eine 8 Mal so hohe Cäsium-Belastung bei Säuglingsnahrung, eine 20 Mal so hohe Belastung bei Milchprodukten, eine 12,5 Mal so hohe Belastung bei anderen Lebensmitteln und sogar eine 100 Mal so hohe Belastung bei Trinkwasser.

foodwatch forderte die Europäische Kommission auf, einheitliche Grenzwerte für den Normal- wie für den Katastrophenfall und für alle Lebensmittel gleich welcher Herkunft festzulegen. Diese müssen zumindest auf das von April an in Japan geltende Niveau gesenkt werden."

http://www.scharf-links.de/42.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=23393&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=b28c6032cf

Welche Forderungen vertreten Sie bzw. Ihre Fraktion/Partei bzgl. o.a. Forderungen von
foodwatch?

Soligrüße

G.Walk

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Walk, liebe Gisela,

ich teile die Kritik von foodwatch an den von der Kommission festgesetzten Strahlengrenzwerten für Lebensmittel. Zwar wurden diese inzwischen an die japanischen Strahlengrenzwerte angepasst, jedoch sind die Werte für Jod -131 und Strontium immer noch zu hoch. Zusätzlich sind Sake, Whiskey und Shochu leider nicht von der Durchführungsverordnung betroffen.

Da die Gefahr der Freisetzung von Radionukliden in Fukushima im Gegensatz zur Einschätzung der Kommission noch immer gegeben ist, fordere ich nach dem Vorsorgeprinzip einen kompletten Importstopp für frische Lebensmittel aus Japan, mindestens bis der Jodanteil abgeklungen ist. Insgesamt wird aber nur eine geringe Lebensmittelmenge aus Japan in die EU eingeführt. Zusätzlich sollten die angepassten strengeren Strahlengrenzwerte für Lebensmittel aus Japan einheitlich auf alle Lebensmittelimporte ausgedehnt werden, für die heute noch immer die sogenannten Tschernobyl-Grenzwerte gelten.

Mit solidarischen Grüßen

Sabine Wils