Frage von Martin K. • 11.09.2009
Frage an Sabine Wilhelm von Martin K. bezüglich Verbraucherschutz
Gegen Ende der letzten Legislaturperiode wurde das ZugErschG beschlossen. Dieses Gesetz wird die Errichtung von Filtern, die das Sperren von Webseiten ermöglichen, verpflichten. Das Hauptargument für diese Maßnahme ist die Befürchtung, dass möglicherweise manche Hoster eventuell den Löschaufforderungen nicht nachkomme. Dieser Befürchtung möchte man mit Sperren entgegen wirken. Halten Sie es für richtig, vorsorglich für den Bedarfsfall ein Gesetz einzurichten, das technische Möglichkeiten schafft, die jederzeit durch einen einfachen Erlass für falsche Zwecke eingesetzt werden können?
Antwort ausstehend von Sabine Wilhelm SPD