Frage an Sabine Weiss von Arne S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Weiss,
der Gesetzentwurf zur Masernimpfpflicht sieht vor (Änderung des Infektionsschutzgesetzes §20 Absatz 8), dass die Impfpflicht auch dann besteht, wenn zur Erlangung von Impfschutz gegen Masern ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung stehen, die auch Impf- stoffkomponenten gegen andere Krankheiten enthalten. Aktuell ist in Deutschland kein Einzelimpfstoff gegen masern auf dem Markt!
Können Sie mir erklären warum Eltern auf diesem Wege dazu gezwungen werden sollen Ihre Kinder zusätzlich zu den Masern gegen Mumps und Röteln zu impfen und wie dies mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist?
Wie kann es sein, dass eine Masernimpfpflicht eingeführt werden soll, ohne Maserneinzelimpfstoff?
Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
A. S.