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Frage von Frank R. •

Frage an Sabine Weiss von Frank R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Weiss,

bzgl. Abmahnungen habe ich noch eine Frage, die in der c´t 19/10 unter der Überschrift "Schwierige Gegenwehr" behandelt wurde ( http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html ).
Insbesondere zu Ihrer Ausführung mit der Kostendeckelung steht in diesem Artikel:

In diesem Artikel wird explizit herausgehoben, daß es diese Deckelung, die Sie in der vorausgegangenen Antwort ebenfalls erwähnen gibt, diese aber wohl eher selten oder gar nicht angewendet wird (warum nicht?).
Außerdem wird ebenfalls erwähnt, daß die Ermitlungsergebnisse seitens der Abmahner "alles andere als hieb- und stichfest sind" und dennoch ist man, wenn man zu unrecht Abgemahnte wurde in der Situation, seine Unschuld beweisen zu müssen.

Meines Erachtens müssen hier nicht nur an den entstehenden Kosten für die Abgemahnten etwas getan werden, sondern auch generell gegen Abmahnungen, die auf Ermittlungsergebnissen beruhen, die "alles andere als hieb- und stichfest sind".

mit freundlichem Gruß,

Frank Röske

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