Frage an Sabine Weiss von Johannes H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Weiss,
es wird viel Geld im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes über Kredite der Bundesregierung ausgegeben. Ist es richtig, dass in erster Linie die Besserverdienenden in den vollen Genuss dieser Steuerermäßigung kommen? Warum wird dieses Geld nicht auf diejenigen Bürger beschränkt, die nicht so viel verdienen, das heißt, auf Monatslöhne oder Gehälter bis ca. 30000 € Jahreseinkommen brutto? Diese Bürger würden auch dieses Mehreinkommen durch Mehrausgaben in den Wirtschaftskreislauf zurückfließen lassen. Wer mehr verdient, spart doch dieses Geld und es kurbelt nicht die Wirtschaft an.
Mit freundlichen Grüssen,
Johannes
Sehr geehrter Herr Hülshorst,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz geben wir einen starken Wachstumsimpuls, um schnell und gestärkt aus der Wirtschaftskrise herauszukommen. Um rund 8,5 Milliarden Euro werden die Bürger und Unternehmen durch das Gesetz entlastet. Von der größten Einzelmaßnahme profitieren Familien mit Kindern. Zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien mit Kindern werden ab 2010 die Kinderfreibeträge von 6.024 € auf 7.008 € angehoben und zugleich - um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern - auch das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 € erhöht. Das Kindergeld beträgt dann monatlich für das erste und zweite Kind jeweils 184 €, für dritte Kinder 190 € und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 €. Von der Gesamtentlastung von 4,6 Milliarden € entfallen 4,2 Milliarden € unmittelbar auf die Anhebung des Kindergeldes. Damit profitieren insbesondere Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen von dieser größten Maßnahme des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Weitere Maßnahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes sind u.a.: die Entschärfung der Zinsschrankenregelung, Erleichterung der Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern, Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung und Erleichterungen bei der Erbschaftssteuer für die Unternehmensnachfolge und für Geschwister, Nichten und Neffen. Am 1.1.2010 ist auch das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft getreten, wonach Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau steuerlich vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wurde eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Weiss MdB