Frage von Martin S. • 13.08.2005
Frage an Sabine von der Beck von Martin S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Nach § 33a EstG können Pflegekosten für Verwandte im Ausland jährlich in einer Höhe von bis zu 3.594 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Werden Sie diese Regelung abschaffen?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort von Sabine von der Beck Bündnis 90/Die Grünen • 19.08.2005
Sehr geehrter Herr Seelert,
ich habe erstmal Probleme, ihre Frage nachzuvollziehen: im §33a EStG finde ich weder den von Ihnen genannten Betrag von 7.680 Euro noch direkt den Begriff "Pflegekosten". Dort geht es erstmal um Unterhaltsleistungen. Waeren Sie bitte so nett, Ihr Anliegen noch etwas genauer zu beschreiben?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Gruessen
Sabine von der Beck