Frage an Sabine Sütterlin-Waack von gunvor d. bezüglich Verkehr
Moin Frau Sütterlin-Waack,
mit Erschrecken habe ich gelesen, dass die Bundesregierung nach den vergangenen Sünden eine weitere Privatisierung im großen Stile plant: die Autobahnen.
Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Mit adventlichen Grüßen und der Hoffnung auf ein gutes Neues Jahr
Gunvor Dlubatz
Moin Herr Dlubatz,
das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 neu ordnen soll. Die Einigung, der zahlreiche Verhandlungen der Regierungsverantwortlichen von Bund und Ländern vorausgingen, sieht vor, die Bundesländer ab 2020 jährlich mit rund 9,7 Milliarden Euro zu entlasten. Im Gegenzug erhält der Bund mehr Kontroll- und Steuerungsrechte. Hierzu muss das Grundgesetz geändert werden. Wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs ist die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs und der bereits erwähnte Ausbau von Kontrollrechten des Bundes bei der Mitfinanzierung von Länderaufgaben. Teil des Gesamtpakets ist auch die Gründung einer Bundesgesellschaft, die ab 2021 Investitionen ins Fernstraßennetz zentral steuert und die derzeitig oftmals auftretenden Effizienzverluste beseitigt. Mit der geplanten Gesellschaft sollen Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb, Management und Erhalt der deutschen Autobahnen zentral beim Bund gebündelt werden. Mit dem Ziel, schneller zu planen und besser und günstiger bauen zu können.
Im Gesetzentwurf wurde von der Idee Abstand genommen, Bundesautobahnen teilweise zu privatisieren. Der Bund behält nach dem mir vorliegenden Gesetzentwurf das „unveräußerliche Eigentum“ am Fernstraßennetz.
Das von der Bundesregierung beschlossene Gesetzespaket wird nun von Bundestag und Bundesrat verhandelt. Derzeitig liegt mir noch kein genauer Zeitplan vor. Die Bundesregierung plant mit dem endgültigen Beschluss der Grundgesetzänderung und der Einzelgesetze im Frühjahr 2017.
Mit freundlichen Grüßen und ebenfalls guten Wünschen für das neue Jahr
Sabine Sütterlin-Waack