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Sabine Sütterlin-Waack
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Frage von Margarete S. •

Frage an Sabine Sütterlin-Waack von Margarete S. bezüglich Senioren

Warum werden Witwen/Witwerrenten gekürzt und nicht der Lebensarbeitszeit entsprechend ausgezahlt? Das Rentenniveau ist heute, besonders bei Frauen, schon dermaßen niedrig und soll in Zukunft auf 43 % sinken. Da wäre es doch sinnvoll, die Witwenrente voll auszuzahlen, so wie es mal geplant war und sie nicht ständig zu verringern. Es ist heute keine Zukunftsplanung mehr möglich wenn man Sorge haben muss, dass der überlebende Partner mit der ihm zustehenden Rente nicht mehr ohne Sorgen leben kann.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Stachera,

die Rentenversicherung ist in erster Linie als Versicherungssystem für versicherungspflichtige Arbeitnehmer angelegt. Ihre Aufgabe ist es, Arbeitnehmern bei einem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben infolge Alters oder infolge vorzeitiger Invalidität eine Entgeltersatzleistung und den
Hinterbliebenen eine Unterhaltsersatzleistung zu gewährleisten.

Ziel der Witwenrente ist es grundsätzlich, die finanziellen Härten von Hinterbliebenen im Falle des Todes des Ehepartners auszugleichen. Durch die Zahlung einer Witwenrente durch die Rentenversicherung soll Unterhalt ersetzt werden, den bislang der Verstorbene erbracht hatte
(Unterhaltsersatzfunktion). Sie speist sich nicht durch die eigenen Beiträge, sondern durch die Beiträge des Verstorbenen für seine eigene Altersversorgung aus der Rentenversicherung. Daher beläuft sich die Witwenrente auch nur auf einen Teil der Rente des verstorbenen Partners.

In der Regel haben die Hinterbliebenen heute ein eigenes Einkommen. Dies war noch zu Beginn der Witwenrente nicht immer der Fall. Sie gehen einer eigenen Erwerbstätigkeit nach und haben dadurch eine eigenständige Altersversorgung aufgebaut. Soweit eigenes Einkommen vorhanden ist, findet auch eine Anrechnung der Witwenrente statt. Die Anrechnung dient ebenso der Verwirklichung des Unterhaltsersatzgedankens. Bei einem ausreichend hohen eigenem Einkommen
kann davon ausgegangen werden, dass eine Rente wegen Todes nicht bzw. nicht
mehr im vollen Umfang erforderlich ist.

Geänderte Erwerbsbiografien und die demographischen Veränderungen erfordern neue Wege in der Alterssicherung. Daher beschäftigen wir uns mit der Frage, mit welchen Maßnahmen man innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung dafür sorgen kann, dass Altersarmut auch künftig vermieden wird. Wer jahrzehntelang gearbeitet, in den Generationenvertrag eingezahlt und zusätzlich vorgesorgt hat, soll im Alter eine auskömmliche Altersversorgung haben. Daher haben wir im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD den Vorschlag festgehalten, die Lebensleistung in der Rente zu honorieren. Das heißt, wer langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, könnte nach bestimmten Voraussetzungen eine Aufwertung seiner erworbenen Rente erhalten. Die Ausgestaltung dieser Lebensleistungsrente ist derzeit noch offen. Dabei müssen wir die gesamte Wirkweise des Modells auf sämtliche Bezieher einer gesetzlichen Rente analysieren und dann prüfen, welche Schritte genau notwendig sind.

Die kapitalgedeckte Komponente in der Altersvorsorge, insbesondere die Riester-Rente, hat leider die in sie gesetzten Erwartungen bis heute kaum erfüllt. Daher werden wir auch die kapitalgedeckte Altersvorsorge in den Blick nehmen und den Handlungsbedarf prüfen. Auch mit den Betriebsrenten als weitere Säule der Alterssicherung werden wir uns ebenso wie mit den flexiblen Übergängen näher befassen. Auch das sind Themen, die mit der Vermeidung von Altersarmut im Zusammenhang stehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Sütterlin-Waack