Frage an Sabine Sütterlin-Waack von Hans-Ulrich P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Sütterlin-Waack,
Grundgesetz, Artikel 38:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Im Koalitionsvertrag Seite 184: Kooperation der Fraktionen findet sich folgende Vereinbarung:
"Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die
Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen."
Wie stehen Sie persönlich zu der geübten Praxis des Fraktionszwanges im Hinblick darauf, dass selbige gegen das Grundgesetz verstößt?
Werden Sie sich an die grundgesetzwidrige Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen Ihrer Partei und der SPD halten?
Sehr geehrter Herr Post,
vielen Dank für Ihre neue Anfrage. Wie Sie schon richtig feststellen, bin als gewähltes Mitglied des Deutschen Bundestages in meinen Entscheidungen nicht gebunden, sondern ausschließlich meinem Gewissen unterworfen. In diesem Sinne können Sie davon ausgehen, dass ich keine Entscheidungen treffen werde, die ich nicht mit meinem Gewissen verantworten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, MdB