Frage an Sabine Sütterlin-Waack von Hans-Ulrich P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Im Zuge der Koalitionsverhandlungen wird darüber gesprochen, dass SPD und CSU für bundesweite Volksabstimmungen sind, die CDU sich aber dagegen ausspricht. Lt. einer kürzlichen Umfrage sind aber 83 % der CDU-Wähler ebenfalls dafür. Wie ist Ihre persönliche Einstellung dazu, insbesondere wenn es um Entscheidungen von besonderer Tragweite wie z.B. Abtretung weiterer Kompetenzen an Brüssel, Bewilligung von milliardenschweren "Rettungspaketen" an marode Staaten bzw. deren Schuldnerbanken oder die Installierung oder Erhöhung von ebenso riesigen Haftungsrisiken wie ESM oder den Ankauf von wertlosen Staatspapieren durch die EZB geht?
Wie stehen Sie zu der Rechtmäßigkeit von EFSF/ESM, Rettungspaketen, Ankauf von Staatspapieren durch die EZB im Hinblick auf die §§ 123 und 125 AEUV (Maastricht-Verträge)?
Sehr geehrter Herr Post,
generell bin ich der Auffassung, dass Politiker Bürgerinnen und Bürger "mehr mitnehmen müssen" bei Ihren Entscheidungen. Dazu ist es notwendig, deren Meinungen frühzeitig aufzunehmen und mit ihnen zu diskutieren. Andererseits reichen rechtliche Instrumente wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, die ihren Niederschlag in der GO gefunden haben, in meinen Augen durchaus aus, um Bürgerinnen und Bürger - wie z.B. auch teilweise bei der Bauleitplanung - frühzeitig zu beteiligen. Die bestehenden Verfahren sehe ich daher als völlig ausreichend an.
Dies gilt umso mehr für Entscheidungen von besonderer Tragweite. Unsere repräsentative Demokratie hat sich in den 66 Jahren ihres Bestehens in Deutschland bewährt. Ob Ostverträge oder Nato-Doppelbeschluss - im Nachhinein hat es sich immer als richtig erwiesen, wichtige Entscheidungen von gewählten Volksvertretern treffen zu lassen und nicht im Rahmen von Volksabstimmungen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Sütterlin-Waack