Frage an Sabine Sütterlin-Waack von Michael G. bezüglich Recht
Immer wieder kommt es zu gewalttätigen Zwischenfällen bei der Arbeit der deutschen Polizei. Vor allem von übertriebenem Einsatz von Gewalt bei Demonstrationen hört man häufig, aber auch Misshandlungen in Polizeigewahrsam werden gelegentlich berichtet. Konsequenzen für die beschuldigten Beamten gibt jedoch nur ausgesprochen selten. Amnesty International fordert deshalb schon seit geraumer Zeit, hiergegen etwas zu tun. Zu ihren Forderungen gehören u.a. Kennzeichnungspflicht für Polizisten und unabhängige Untersuchungen von Misshandlungsvorwürfen (Details: http://www.amnestypolizei.de/kampagne/forderungen.html ). Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Sehr geehrter Herr Gruhl,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Aus meiner jahrelangen antwaltlichen Tätigkeit kann ich derartige Vorwürfe nicht bestätigen. Der Grundsatz lautet, die Gesetze gelten für alle. Falls es also im Einzelfall derartige Vorwürfe geben sollte, hat ein rechtsstaatliches Verfahren zu erfolgen.
Zum Stand der Kennzeichnungspflicht: In den Ländern Berlin und Brandenburg besteht sie bereits. Im rot-grün-blauen Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein ist vorgesehen, dass Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Einsätzen individualisierte und anonymisierte Nummerkennzeichnung tragen sollen. Die Koalition werde sich hier für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen. Bislang ist das Tragen dieser Nummer für die Polizisten im Lande freiwillig, wird aber vom Innenministerium für den Streifendienst empfohlen. Vertreter der Polizeigewerkschaften sprechen sich gegen eine Kennzeichnungspflicht aus und warnen vor Übergriffen gegen Polizisten in deren Freizeit sowie vor ungerechtfertigten Anzeigen. Nach meiner Auffassung dürfte eine Kennzeichnungspflicht nur dann eingeführt werden, wenn eine Gefährdung der Persönlichkeitsrechte von Polizeibeamtinnen und -beamten ausgeschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sabine Sütterlin-Waack