Frage an Sabine Poschmann von Kathrin I. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Poschmann,
Sie haben dafür gestimmt, die Ferkelkastration weiterhin ohne Betäubung zuzulassen. Bitte erklären Sie mir Ihre Beweggründe dazu.
Viele Grüße aus Dortmund
Sehr geehrte Frau I. W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne erläutere ich Ihnen, weshalb ich für die Novellierung des Tierschutzgesetzes gestimmt habe. Ich möchte betonen, dass mir diese Entscheidung nicht leicht gefallen ist und wir dazu viele Diskussionen geführt haben. Deshalb habe ich auch eine persönliche Erklärung zur Abstimmung abgegeben, um meine Beweggründe zu erläutern.
Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat es in den (bereits als Übergangsfrist vorgesehenen) letzten fünf Jahren nicht geschafft, die Voraussetzungen für die im Tierschutzgesetz 2013 vorgegebene schmerzfreie Ferkelkastration zu schaffen. Deshalb musste der Bundestag nun die Initiative ergreifen, um eine Lösung in letzter Minute herbeizuführen.
Durchgeführte Anhörungen und Beratungen mit Sachverständigen haben ergeben, dass sich eine Mehrheit aufgrund fehlender praktischer Alternativmethoden für eine Verlängerung der Frist und somit für die betäubungslose Ferkelkastration ausspricht. Keine Fristverlängerung hätte mit großer Wahrscheinlichkeit zur Folge gehabt, dass Millionen Ferkel über weite Strecken nach Deutschland importiert worden wären, bei denen zudem die Kastration nicht dem deutschen Tierschutzgesetz entsprochen hätte. Das wollten wir auf jeden Fall verhindern.
Mit dem Gesetz haben wir nun Sicherungen eingebaut, die garantieren, dass nach zwei Jahren Alternativen flächendeckend zur Verfügung stehen – so z.B. durch die Entwicklung und Bereitstellung von Schulungsprogrammen, durch die Unterstützung der Betriebe bei der Anschaffung von notwendigen Narkosegeräten und durch entsprechende Aufklärungskampagnen. Das BMEL haben wir dazu verpflichtet, bis zum 30. Mai 2019 die Verordnung über die Sachkunde und die Anwendung von alternativen Methoden vorzulegen. Es muss alle sechs Monate über den Stand der Alternativen berichten. Zudem legen wir ein Förderprogramm in Höhe von 38 Mio. Euro für Betriebe zur Anschaffung von Geräten auf.
In einem zusätzlichen Entschließungsantrag fordern wird das BMEL auf, bis Mitte der Legislaturperiode die Nutztierstrategie weiterzuentwickeln und dabei Lösungen für nicht-kurative Eingriffe (z.B. das Kürzen von Ringelschwänzen) vorzulegen und das Töten von Eintagsküken schnellstmöglich zu beenden. Auch Punkte jenseits der Nutztierhaltung konnten wir festschreiben – obwohl die Union dies lange blockierte.
Zudem fordern wir das BMEL dazu auf, einen TÜV für Heimtierhaltungssysteme zu schaffen, eine Verordnung zur Durchführung von Tierbörsen zu erlassen und den Internethandel mit lebenden Tieren zu reglementieren.
Es kommen also mehrere Aspekte zusammen, die zu dieser Entscheidung geführt haben. Auch wenn das Ganze mir Bauchschmerzen bereitet hat, so bin ich doch zuversichtlich, dass das BMEL nun endlich den Ernst der Lage erkannt hat und in unserem Sinne tätig sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Poschmann