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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Florian G. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Florian G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Leutheusser-Schnarrenberger,

Was halten Sie von dem aktuellen Arbeitsentwurf der Bundesregierung zum "Access Blocking" Kinderpornographischer Inhalte, speziell davon, dass die Service-Provider die sog. Stopp-Seiten selber hosten und auch die Verbindungsdaten der Zugriffe speichern und auf Wunsch an das BKA weitergeben dürfen und sollen?
Was halten Sie ferner davon, dass die Sperrungen nun nicht mehr auf außereuropäische Websites beschränkt bleiben sollen und dass offenbar ebenso Websites gesperrt werden sollen, die die geheimen (!) Sperrlisten veröffentlichen?
(Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Kinderporno-Sperren-Provider-sollen-Nutzerzugriffe-loggen-duerfen--/meldung/136450 )

Gerade in diesem Punkt sehe ich die Befürchtungen vieler Kritiker bestätigt, dass diese sperren auch mehr oder weniger beabsichtigt auf kritische Weblogs und Websites wie Wikileaks.org ausgeweitet werden können.

Es ist völlig unstrittig, dass man gegen Kinderpornographie vorgehen muss, doch halte ich persönlich solche Maßnahmen für völlig ungeeignet.

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Grannemann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Grannemann,

vielen Dank für Ihre Email vom 21.4.2009.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch, den 18. März 2009, einen Bericht der Bundesregierung zu den Verhandlungen der Bundesregierung mit den Internet-Providern über einen Vertrag, mit dem sich die Internetwirtschaft zu Sperrungen kinderpornographischer Seiten verpflichten soll, angefordert. Die FDP-Fraktion kritisierte, dass die Bundesregierung für einen erheblichen Grundrechtseingriff erst einen Weg wählte, der mit dem Wesentlichkeitsgrundsatz nicht zu vereinbaren ist. Grundrechtseinschränkungen bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage. Dies durch Verträge zwischen BKA und Providern umgehen zu wollen, war rechtsstaatlich höchst fragwürdig.

Mittlerweile hat die Bundesregierung ein Einsehen gehabt und im Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Vereinbarungen mit dem Internetbetreibern auf eine gesetzliche Grundlage stellen soll.

Die FDP-Fraktion unterstützt die Bundesregierung darin, Kinderpornographie entschieden zu bekämpfen. Sofern die Bundesregierung an ihrem Vorhaben, gegen Seiten mit kinderpornographischem Inhalt mit Internetsperren vorzugehen, festhält, muss über Fur und Wider sachlich und besonnen beraten werden. Eine Instrumentalisierung in die eine oder andere Richtung verbietet sich bei diesem Thema.

Die Bundesregierung geht selbst davon aus, dass legale Angebote betroffen sein können. Zugleich erwartet die Bundesregierung, dass der Zugriff durch die Regelung nicht verhindert, sondern allenfalls erschwert werde.

Angesichts der Tatsache, dass jede Sperre im Netz umgangen werden kann, muss die Bundesregierung sich die Frage gefallen lassen, ob sie zur Bekämpfung von Kinderpornografie den richtigen Weg wählt. Sinnvoller ist meines Erachtens, sowohl die nationale wie auch die internationale Zusammenarbeit so zu stärken, dass die Anbieter von Kinderpornografie verstärkt ausfindig und zur Rechenschaft gezogen werden. Ansatz aller Bemühungen muss sein, dass die Produktion und der Vertrieb von Kinderpornografie verstärkt bekämpft werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger