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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Helfried D. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Helfried D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 16.03. und die Bereitschaft der FDP, sich des ungelösten Problems der verfassungsrechtlich bedenklichen Einbeziehung von DDR- Flüchtlingen in das Rentenüberleitungsgesetz anzunehmen.

Es entbehrt jeder Logik, die vom Gesetzgeber zwar nicht beabsichtigte, formal aber beschlossene Gesetzesformulierung deshalb nicht zurückzunehmen, weil evtl. Personen, die durch die geänderte Praxis unberechtigt bessergestellt wurden, sich dann verschlechtern würden.
Dies wäre auch keine zwingende Konsequenz.
Im Rentenrecht wird vielfach ein Vergleich zwischen verschiedenen Möglichkeiten durchgeführt und die günstigere gewährt.

Beispiel 1: § 44 (2) RÜG lautet: Beginnt der Anspruch auf eine Rente wegen Alters während des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wird eine Vergleichsberechnung vorgenommen und die höhere Rente geleistet.

Beispiel 2: Nach § 13 Abs.1a BerRehaG ist ebenfalls eine Vergleichsberechnung durchzuführen.

Beispiel 3: In BT- DS 15/604 weist das BMAS darauf hin, dass für Bestandsrenten nach dem AAÜG gem. § 307b SGB VI ca. 250000 Vergleichsberechnungen durchgeführt wurden und die jeweils höhere Rente gezahlt wird. Ein Wahlrecht ist also geübte Praxis.

Es fällt auf, dass es bei Versicherten im Beitrittsgebiet kein Problem ist, nach einer Vergleichsberechnung die jeweils günstigere Rente zu zahlen, während es für DDR- Flüchtlinge angeblich nicht möglich sein soll, zwischen sekundärem RÜG und primärem Bundesrecht FRG, das ihnen bereits rechtsverbindlich zustand, zu wählen.

Das Fremdrentengesetz wurde als nicht beitragsbezogenes Rentensystem der Bundesrepublik gestrichen, demgegenüber wurden die zahlreichen nicht beitragsbezogenen Sonderversorgungssysteme der DDR, hauptsächlich für DDR- Funktionäre, zu Bundesrecht.

Halten Sie unter diesen Umständen für ehem. Flüchtlinge eine Nachentrichtung von Beiträgen gem. FDP- Antrag 16/11236 für fair?

Mit freundlichen Grüßen

Helfried Dietrich

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dietrich,

vielen Dank für die Zusendung Ihres Schreibens.

Wie ich bereits in der vorangegangenen Antwort an Sie erwähnt habe, dient die Entrichtung der Nachversicherungsbeiträge der Schließung der Rentenbiografien und der Sicherung der Systematik der Rentenüberleitung. Ebenso werden mit der Regelung weitere Widersprüchlichkeiten ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger