Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Steffen L. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
ich habe eine Frage zum Antrag der FDP 16/11236, den Sie in Ihrer Antwort am 06.03.09 an Herrn Dietrich beschrieben haben.
Tatsache ist, dass die amtlichen Feststellungsbescheide nach FRG von Bestandsübersiedlern aus der DDR nach der Wiedervereinigung von der damaligen BfA annulliert wurden.
Diese Feststellungsbescheide unterliegen als Verwaltungsakte dem VwVfG. Bei Annullierung von Verwaltungsakten durch Änderung der Rechtslage ist die zuständige Behörde nach dem VwVfG §§ 45,48,49 verpflichtet, die betroffenen Bürger zeitnah zu unterrichten, besonders wenn dadurch für die Bürger erhebliche geltwerte Nachteile entstehen. Der Staat haftet bei mangelnder Fürsorgepflicht und Nichterfüllung der Mitteilungspflicht von Behörden. Das ist ein Gesetz.
Für die gesetzliche Entschädigung ist auch die Schutzwürdigkeit des Vertrauens auf den Bestand des Verwaltungsaktes maßgebend.
Mir wurde diese Annullierung erstmalig nach 15 Jahren bei Rentenantrag von der DRV mitgeteilt.
Beantworten Sie bitte explizit folgende Frage:
Wann wurde parlamentarisch beschlossen, bei der Liquidierung der Feststellungsbescheide nach FRG das VwVfG für nicht gültig zu erklären bzw. auszuhebeln und wo ist dies dokumentiert?
Noch eine Anregung zum Nachdenken bezüglich des Antrages 16/11236.
Der Staat annulliert Rentenanwartschaften nach FRG und schlägt ein sogenanntes Lösegeld vor, um den Betroffenen etwas Geld unter einer anderer Bezeichnung zurückzuzahlen.
Herr Dietrich hat Sie auf die 19 Sonderversorgungssysteme der DDR aufmerksam gemacht, die von der Bundesregierung einfach übernommen wurden.
Für 16 Jahre Tätigkeit als Dipl.-Ing. in der DDR habe ich einen verbrieften Anspruch nach FRG auf 537,91 € Rente, die DRV zahlte mir aber 327,63 €, meine ehemaligen Kollegen in Chemnitz erhalten bei gleichem Gehalt und Zeitraum nach AAÜG 638,95 €.
Ihre Sachkenntnis und berufliche Entwicklung sind geradezu prädestiniert, uns wirksam zu helfen, aber ohne Nachzahlung.
MfG
Steffen Lerch