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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Margot Elisabeth S. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Margot Elisabeth S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

ich bin begeistert! Die Freiheit von Minderheiten muss gnadenlos geschützt werden, auch wenn sie dem Großteil der Festzeltbesucher ungebeten die gemeinsame Atemluft schwerstens vergiften. Schließlich gibt es doch den Artikel 2, Abs. 1, 1. Halbsatz GG (1), wozu brauchen wir auch den Rest des Artikels 2 GG, ist doch nur unnötiger Ballast für Freiheitsliebende! Noch mehr begeistert mich Ihre Großzügigkeit, dass bei größeren Volksfesten EIN Nichtraucher-Zelt für 3/4 der Besucher vorhanden sein soll. Da soll einer noch behaupten, die FDP hätte kein Herz für Nichtraucher!

Weil Tabakrauch in Festzelten ja genauso giftig und krankmachend ist wie in Gaststätten-Raucherräumen, habe ich eine Frage an Sie:

Das Bundesverfassungsgericht hat ja entschieden, dass unter 18-Jährige keine Raucherräume in Gaststätten betreten dürfen.

- Wie werden Sie bzw. die FDP verhindern, dass Minderjährige verqualmte Festzelte betreten bzw. von ihren Eltern (ab Baby-Alter) mit hineingenommen werden?
- Welche Auflagen / Sanktionen bekommen Festzeltbetreiber, die an der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vorbei in ihrem verqualmten Festzelt Minderjährigen den Aufenthalt erlauben?

Und noch eine Frage:
- Müssen verqualmte Festzelte - so wie mauernumbaute Gaststätten auch - als Raucher-Festzelte ausgewiesen werden, damit erwachsene Nichtraucher schon vor Betreten des Festzelts wissen, was im Festzelt auf ihre Lungen zukommt?

Ich bin überzeugt, dass auch Sie Gesundheit und Leben von Kindern und Jugendlichen für schützenswert halten, zumal doch Tabakrauch schwer gesundheitsschädigend ist und bereits die geringste Menge eingeatmeten Tabakrauchs Krebs auslösen kann. Und gerade unsere Kleinsten brauchen hier ja den Schutz des Gesetzgebers.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß
Margot Elisabeth Siebert
Diplom-Szialwirtin, Heilpraktikerin

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(1) http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Siebert,

ich bin für eine gerechte Ausgestaltung des Nichtraucher-Schutzes, so wie es das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vorgeschlagen hat.

Bier-, Wein- und Festzelte sind nur vorübergehend und haben wechselnde Standorte. Ich bin daher der Auffassung, dass zum traditionellen Festzelt, mit Bier und Gesang, auch die Möglichkeit gehören muss, rauchen zu dürfen. Bei größeren Volksfesten ist mindestens ein Nichtraucher-Zelt notwendig. In den anderen Zelten darf dann geraucht werden. Anders ist das nicht praktikabel.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger