Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Günter L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Schnarrenberger
Im Bezug auf die Strafverschärfung von Steuerhinterziehung stellt sich mir die Frage: Ist Steuerverschwendung nicht auch eine Art der Steuerhinterziehung die auch Rechtlich zum Schutze des Staates als Strafbare Handlung definiert werden müsste? In der gleichen Härte?
Allein die durch die jährliche Rüge des Bundesrechnungshofes wären die Verschwender bekannt.Der Staat, würde damit zeigen das es Ihm ernst ist, nicht jedes Jahr , seit Jahrzenten an Milliarden an Steuereinahmen durch Verschwendung zu verlieren, und diese durch immer neue Steuern wieder reinzuholen.
Mit freundlichem Gruß
Lindner Kressbronn
Sehr geehrter Herr Lindner,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. Dezember 2008.
Die von Ihnen angesprochene Problematik der Steuerverschwendung und Ihr Vorschlag zur Strafverschärfung ist ein schwieriges Thema, besonders was die tatbestandliche Ausformulierung angeht.
Die Durchsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes müssen allerdings deutlich verbessert werden!
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger