Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Michael S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
die FDP möchte Bayern ein Stück liberaler machen.
Können Sie mir bitte erklären was eine Lockerung des Rauchverbotes damit zu tun hat?
Warum funktioniert ein generelles Rauchverbot in Ländern wie Frankreich und Italien ohne Probleme und in Deutschland gibt es Ausnahme um Ausnahme??
Gastwirte hatten Jahrzehnte lang die Wahl ein Raucher- oder Nichtraucherlokal zu eröffnen. Die Nichtraucher hatten nie eine Lobby und durften ihre Gesundheit weiter aufs Spiel setzen.
Ich bin nicht für Zensur oder dafür, dass einem der Staat alles vorschreibt. Aber dieses hin und her ist nicht mehr mit anzuschauen.
Wird das Rauchverbot tatsächlich wieder gelockert, wird meine (und sicher auch einige mehr) Stimme in Zukunft weder bei Schwarz, noch Gelb landen.
Auch wenn einige Politiker das wohl nicht wahr haben wollen, doch ein Großteil der Bürger befürwortet nicht mehr gezwungen zu werden passiv mitzurauchen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schelle
Sehr geehrter Herr Schelle,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.November 2008.
Die Gesetzeslage in Bayern gewährleistete den Schutz von Nichtrauchern vor den Folgen des Passivrauchens nur auf dem Papier. Tatsächlich wurden die formal strengen Regelungen tagtäglich tausendfach unterlaufen (Stichwort "Raucherclubs") da diese Bestimmungen unpraktikabel, bürokratisch und quasi unkontrollierbar sind. Ein echter Gesundheitsschutz existierte nicht.
Die bayerische FDP hat deshalb in den Koalitionsverhandlungen einen praktikablen und bürgernahen Nichtraucherschutz eingefordert. Überdies muss das Vertrauen in die Rechtsordnung wiederhergestellt werden, indem der Gesetzgeber Regelungen beschließt, die auch mit den vorhandenen Mitteln vollziehbar sind.
Konkret will die FDP folgende Eckpunkte festschreiben, die das Prinzip der Selbstverantwortung eines Jeden stärken und über die bereits bei den Koalitionsvereinbarungen mit der CSU Einvernehmen erzielt wurde:
- Umfassender Nichtraucherschutz im Öffentlichen Bereich, also klare Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln.
- Wirte von Einraumgaststätten sollen künftig entscheiden dürfen, ob sie eine Nichtraucher- oder Rauchergaststätte betreiben wollen. Dies muss dann an der Gasthaustüre deklariert werden. Um den Jugendschutz zu gewährleisten, ist der Zugang zu Rauchergaststätten erst ab 18 Jahren gestattet. Detailregelungen zu Einraumkneipen werden im Gesetzgebungsverfahren festgelegt.
- Wirte von Gaststätten mit mehreren Räumen sollen das Recht bekommen, einen separat abgetrennten Raucherraum einzurichten. Auch hier gilt der Jugendschutz.
- Volks- und Festzelte, die für vorübergehende Veranstaltungen aufgebaut werden, sollen vom Rauchverbot ausgenommen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom Juli 2008 eine solche Lösung bestätigt. Die bayerische FDP bleibt damit bei ihrer Zusage, die sie öffentlich vor der Landtagswahl ausgesprochen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger