Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Bernhard K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
als erstes einmal Gratulation, dass Sie (und die FDP in Bayern) sich wie immer weit verbogen haben, um eine Koalition mit der CSU in Bayern einzugehen. Ich hoffe, Sie nutzen diese Chance, liberale Ideen in Bayern durchzusetzen.
Meine ganz konkrete Frage betrifft den Gesetzesantrag des Freistaats Bayern im Bundesrat (Drucksache 683/07) des § 166 StGB ("Gotteslästerungsparagraph"). Werden Sie als Angehörige der bayerischen Staatsregierung diesen Antrag weiter verfolgen oder verhindern?
Ich stelle mir nämlich folgende Fragen, die Sie als Juristin sicherlich beantworten können:
Als Atheist bin ich der festen Ansicht, dass die Welt nicht von einem wie auch immer gearteten supernaturalen Wesen (volkstümlich "Gott" genannt) erschaffen worden ist, sondern sich seit des Singularitätsereignisses des Urknalls der natürlichen Evolution unterworfen ist.
Jeder gerade in Bayern häufig (u.a. Bayern-Hymne) geäußerter Bezug auf "Gott" als Lenker und Weltenerschaffer erfüllt mich persönlich mit Enttäuschung, Frustration und Bestürzung. Hinzu kommt, dass Atheisten insbesondere in Bayern immer wieder diffamiert werden (nicht nur an Stammtischen). Mein Vertrauen in die Achtung meiner weltanschaulichen Überzeugung wird und ist daher ständig beeinträchtigt.
Ist dies ein Fall für den neu hinzuzufügenden Absatz 3: "Die Tat ist bereits dann zur Störung des öffentlichen Friedens geeignet, wenn nach den Umständen zu besorgen ist, der Angriff werde das Vertrauen in die Fortdauer des Friedenszustandes erschüttern. Dies ist namentlich dann anzunehmen, wenn die Tat das Vertrauen der Betroffenen in die Achtung ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung beeinträchtigen ... kann."?
mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Köglmeier