Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Eva B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
nach § 146 GG haben wir keine Verfassung, wie lange wird hier noch gewartet? Oder ist es ein Problem der Volksbestimmung?
Dass Bürger in Deutschland entmündigt werden, Volksentscheide verhindert werden siehe hier Rauchergesetz, sogenannte Gesundheitsreform, Bankenhilfe wobei hier zu sagen wäre, wenn ein normaler Bürger in Notlage gerät werden Häuser und Wohnungen sofort versteigert, die Banken sind im allgemeinen nicht zu Verhandlungen bereit, ausser man könnte die gesamte Summe auf den Tisch legen haha. Jetzt sollen besagte Steuerzahler für die Unfähigkeit der Bänker, wobei hier meiner Meinung nach der Tatbestand der Bilanzfälschung, des Steuerhinterzugs und div. andere Delikte gegeben sind, bezahlen.
Sollte man hier nicht als ordentlicher Bürger Strafanzeige stellen und warum macht das die Regierung nicht?
Abschließen würde mich noch interessieren, warum haben wir ohne Verfassung einen Verfassungsschutz, wie kann man was schützen was gar nicht vorhanden ist? Oder ist das vielleicht eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für übrig gebliebene Beamte?
Bin übrigens ein Opfer der sogenannten Bankenkrise!
Liebe Grüße
Eva Benz-Kalmbach
Sehr geehrte Frau Benz-Kalmbach,
vielen Dank für Ihre Email vom 23.10.2008.
Art. 146 GG beinhaltet den deklaratorischen Grundsatz, dass das Grundgesetz durch eine neue Verfassung abgelöst werden kann. Das Grundgesetz gilt selbstverständlich bis zu dem Tage, an dem es durch eine, gegebenenfalls neue Verfassung abgelöst wird. Dies liegt in der freien Entscheidung des Volks- und Verfassungssouveräns.
Insofern besitzt das Grundgesetz in seiner jetzigen Fassung unbestrittene Gültigkeit.
Wie Sie sehen können, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz durchaus eine Legitimation. Wichtig ist, die Aufgaben der Verfassungsschutzämter klar und eng zu begrenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger