Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Wolfgang W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
zum Rauchverbot in Bayern haben Sie sich wie folgt geäußert:
"Volks- und Festzelte, die für vorübergehende Veranstaltungen aufgebaut werden, sollen vom Rauchverbot ausgenommen werden."
Gerade auf Volks- und Festzelten sind auch viele Kinder zugegen, ist es deshalb nicht besonders dort wichtig, für unbelastete Luft zu sorgen?
Sehr geehrter Herr Weege,
vielen Dank für Ihre Email vom 21.10.2008.
Bier-, Wein- und Festzelte sind nur vorübergehend und haben wechselnde Standorte. Ich bin daher der Auffassung, dass zum traditionellen Festzelt, mit Bier und Gesang, auch die Möglichkeit gehören muss, rauchen zu dürfen. Bei größeren Volksfesten muss allerdings mindestens ein Nichtraucher-Zelt vorhanden sein.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger