Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Bernhard S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
ich halte es für gar nicht gut, dass Sie sich jetzt für die Änderungen des Nichtraucherschutzgesetzes einsetzen.
Warum eigentlich?
Die Vorteile liegen doch auf der Hand.
Hören Sie doch lieber auf die Mehrheit der Bevölkerung (Nichtraucher)!
Freundliche Grüße
Bernhard Sting
Sehr geehrter Herr Sting,
vielen Dank für Ihre Frage vom 16.10.08.
Die derzeitige Gesetzeslage in Bayern gewährleistet den Schutz von Nichtrauchern vor den Folgen des Passivrauchens nur auf dem Papier. Tatsächlich werden die formal strengen Regelungen tagtäglich tausendfach unterlaufen (Stichwort "Raucherclubs") da diese Bestimmungen unpraktikabel, bürokratisch und quasi unkontrollierbar sind. Ein echter Gesundheitsschutz existiert unter der derzeitigen bayerischen Regelung nicht.
Die bayerische FDP hat deshalb im zurückliegenden Wahlkampf und in ihrem Landtagswahlprogramm einen praktikablen und bürgernahen Nichtraucherschutz eingefordert. Überdies muss das Vertrauen in die Rechtsordnung wiederhergestellt werden, indem der Gesetzgeber Regelungen beschließt, die auch mit den vorhandenen Mitteln vollziehbar sind.
Konkret will die FDP folgende Eckpunkte festschreiben, die das Prinzip der Selbstverantwortung eines Jeden stärken und über die bereits bei den Koalitionsverhandlungen mit der CSU Einvernehmen erzielt wurde:
- Umfassender Nichtraucherschutz im öffentlichen Bereich, also klare Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln.
- Wirte von Einraumgaststätten sollen künftig entscheiden dürfen, ob sie eine Nichtraucher- oder Rauchergaststätte betreiben wollen. Dies muss dann an der Gasthaustüre deklariert werden. Um den Jugendschutz zu gewährleisten, ist der Zugang zu Rauchergaststätten erst ab 18 Jahren gestattet. Detailregelungen zu Einraumkneipen werden im Gesetzgebungsverfahren festgelegt.
- Wirte von Gaststätten mit mehreren Räumen sollen das Recht bekommen, einen separat abgetrennten Raucherraum einzurichten. Auch hier gilt der Jugendschutz.
- Volks- und Festzelte, die für vorübergehende Veranstaltungen aufgebaut werden, sollen vom Rauchverbot ausgenommen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom Juli 2008 eine solche Lösung bestätigt. Die bayerische FDP bleibt damit bei ihrer Zusage, die sie öffentlich vor der Landtagswahl ausgesprochen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger