Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Roland R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
eine Regierungsbeteiligung der FDP in Bayern ist für mich vor allem unter dem Aspekt der Justiz-Politik bzw. der Inneren Sicherheit interessant. Die CSU betreibt auf diesen Feldern einen m.E. gefährlichen Abbau von Bürgerrechten und verstärkt polizei- und überwachungsstaatliche Maßnahmen. Ich habe persönlich einen Auftritt von Ihnen in München verfolgt, bei dem Sie sich vehement gegen das neue bayerische Versammlungsgesetz ausgesprochen haben.
Meine Frage an Sie anlässlich der jetzt anstehenden Koalitionsverhandlungen mit der CSU: Können Sie mir versichern, dass die Rücknahme des neue bayerischen Versammlungsgesetzes für die FDP oder zumindest für Sie persönlich eine Bedingung für die Regierungsbeteiligung wäre? Würden Sie ggf. gegen eine Regierungsbeteiligung der FDP plädieren, falls die CSU an ihrer harten Linie festhält?
M.E. hat die bayerische FDP (in Zusammenarbeit mit den Wählerinnen und Wählern, die der CSU die absolute Mehrheit entzogen haben) eine historische Chance, zu demonstrieren, dass beim Abbau der Bürgerrechte bestimmte Grenzen nicht überschritten werden dürfen und können, dass demokratische Korrektive also in unserem Staat noch funktionieren. Wenn Sie in der momentanen verantwortungsvollen Situation sich selbst treu bleiben (ich denke dabei vor allem an Ihre Haltung zum Großen Lauschangriff und Ihren Rücktritt als Bundesjustizministerin 1995), würde ich Sie sogar bitten, ein Ministeramt in Bayern anzustreben, um dazu beizutragen, dass der "Weg in den autoritären Staat" gestoppt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Rottenfußer (Journalist, Peißenberg)
Sehr geehrter Herr Rottenfußer,
vielen Dank für Ihre Email und bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Mit den von der FDP in den Koalitionsverhandlungen geforderten Änderungen am geltenden Versammlungsrecht verhelfen wir dem Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit zu seiner Durchsetzung und schaffen einen Ausgleich zwischen den berechtigten Anliegen der Bürger auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit und den Interessen des Staates an friedlichen Demonstrationen. Die Frist zur Löschung von Videoüberwachungen wird von 2 Monaten auf 3 Wochen verkürzt. Damit wird der Grundrechtseingriff, der mit einer Videoüberwachung verbunden wäre, wesentlich abgeschwächt.
Leider hat die Staatsregierung Beckstein noch kurz vor der Landtagswahl ihre bayerischen Sicherheitsgesetze schnell umgesetzt, so dass die Online-Durchsuchung in Bayern bereits ermöglicht wurde.
Vielleicht wird Sie aber das Gesetzgebungsverfahren überzeugen, wenn deutlich wird, dass die Hürden für eine Online-Durchsuchung -- sowohl im repressiven als auch im präventiven Bereich -- derartig hoch gesetzt werden, dass die Online-Durchsuchung künftig in Bayern so gut wie gar nicht angewendet werden kann.
Dass die FDP Bayern durchgesetzt hat, dass das heimliche Betreten von Wohnungen für die Sicherheitsbehörden und das automatische Aufzeichnen untersagt wird, stellt eine zusätzliche Erschwerung dar, so dass die Maßnahme daher auf ein Mindestmaß reduziert wird. Das geltende Recht zu ändern, war leider nicht durchsetzbar. Dafür habe wir einen guten Kompromiss erreicht.
Zudem hat die FDP eine deutliche Verbesserung des Datenschutzes durchgesetzt. Hierzu wird ein neues Landesamt für Datenschutzaufsicht geschaffen, dass sich in erster Linie mit dem Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zu befassen hat. Der Datenschutz wird in Bayern dadurch aufgewertet und mit zusätzlichem Personal erheblich verstärkt.
In der Innen- und Rechtspolitik wird somit deutlich eine liberale Handschrift sichtbar und dies ist ein handfester Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger