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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Andreas F. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Andreas F. bezüglich Soziale Sicherung

Warum will Ihre Partei eine private Rentenvorsorge?
Warum verbreiten die sog. "Allmachtparteien" das die Umlagefinanzierung nicht bezahlbar sei?Ohne Konkrete Zahlen für Zukunft ,nicht aussagekräftig, wird aber jeden Tag behauptet.Nochmal für alle:für eine Volkswirtschaft gibt es kein besseres System als die Umlagefinanzierung, weil das Geld in ihrem Kreislauf bleibt.Als Paradebeispiel für nicht funktionieren der privaten Vorsorge sei die USA genannt.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Fritzler,

Die FDP will den Beitragssatz zur Rentenversicherung langfristig bei 19 % halten und lehnt den Plan von Rot-Grün ab, in Zukunft 22 % Rentenbeitrag zu erheben. Nur das Konzept der FDP entspricht einer generationengerechten und wirtschaftverträglichen Rentenpolitik, weil damit die arbeitende und jüngere Generation nicht mit übermäßigen Beiträgen belastet wird. Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung kann dann aufgrund steigender Rentnerzahlen und Rentenbezugsdauer bei gleichzeitig sinkender Anzahl von Beitragszahlern in Zukunft nur noch eine Basissicherung bieten. 

Die Basissicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung muß folglich stärker als heute durch private und betriebliche Vorsorge zur Lebensstandardsicherung ergänzt werden. Zur Förderung der individuellen Altersvorsorge schlagen wir die Einführung eines individuellen, vererbbaren Altersvorsorgekontos vor, in dem betriebliche und private Altersvorsorge zusammengefaßt werden. Dann muß für alle Vorsorgeprodukte nur noch ein Förderungsantrag gestellt werden. Zugleich kann das Altersvorsorgekonto bei Berufswechsel vom Erwerbstätigen mitgenommen werden. Es erhöht damit die Flexibilität der Altersvorsorge und wird modernen Erwerbsbiographien gerecht. Als Kriterium für die Förderfähigkeit von Altersvorsorge soll statt der gegenwärtig komplizierten Kriterien eine praktikable Zweckbestimmung für die Altersvorsorge ausreichen, nämlich Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr und Nominalwertgarantie der eingezahlten Beiträge. Die Arbeitnehmer sollten über das Jahr 2008 hinaus einen Anspruch auf Entgeltumwandlung zugunsten des individuellen Altersvorsorgekontos geltend machen können. Kindererziehungsleistungen sollen künftig stärker in der individuellen Vorsorge als in der gesetzlichen Rente gefördert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger