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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Rene L. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Rene L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

immer wieder kommt es bedauerlicher Weise vor, dass Menschen zu Unrecht verurteilt und teilweise mehrere Jahre in Haft einsitzen. In einem jüngster Fall in Spanien hat sich nach 13 Jahren Haft die Unschuld des Beschuldigten erwiesen. Aber auch in Deutschland kommen immer wieder solche Fälle vor.
Diese sind wohl unvermeidbar, auch wenn die Justiz mit noch so großer Sorgfalt arbeitet. Als Haftentschädigung wird dafür derzeit ein Tagessatz von 11 € abzgl. einer Verpflegungspauschale von 6 € durch den Staat gezahlt. Dies macht quasi ein "Jahresgehalt" von 4.015 € aus, was nicht einmal dem Hartz IV-Satz entspricht.

Halten Sie diese Entschädigung für angemessen oder sind Sie der Ansicht, dass diese Summe gerade vor dem Hintergrund auch der beruflichen und persönlichen Nachteile des zu Unrecht verurteilten nicht deutlich höher liegen müsste. Schließlich würde er im Falle eines Verbrechens - also Freiheitsberaubung - auch eine deutlich höheren Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch haben. Und auch bei Verdienstausfällen wird der reale Ausfall - ist er nicht überhöht - herangezogen.

Mit freundlichen Grüßen
Rene Lima

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lima,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.07.2008.

Leider kommt es, wie Sie sagten, in der Tat trotz sorgfältiger Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz immer wieder zu Verurteilungen Unschuldiger. Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen besteht ein Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens, der beispielsweise durch Verdienstausfälle in Arbeitsverhältnissen entsteht. Der Umfang der Entschädigung für den immateriellen Schaden ist 1987 im Strafverfahrensänderungsgesetz bereits von 10 DM auf 20 DM (11 Euro) erhöht worden. Dass diese Summe kein adäquater Ersatz für den schwer zu bemessenden aber sicherlich vorhandenen persönlichen Schaden ist, der mit einer Freiheitsentziehung einhergeht, ist richtig. Daher befürworte die FDP auch eine deutliche Anhebung dieses Tagessatzes. Der Gesetzgeber hat sich mit dem StrEG bemüht, eine möglichst faire Lösung für diese Fälle zu finden. Inwieweit das Unrecht, dass zu Unrecht Verurteilten widerfährt, wieder gut gemacht werden kann, ist, wie gesagt, kaum zu bemessen. Die Vorstellungen hierüber gehen weit auseinander. Während die Bundesjustizministerin Frau Zypries einen Tagessatz von ungefähr 17 Euro anpeilt, was dem Inflationsausgleich seit der letzten Erhöhung entspricht, schlägt der Deutsche Anwaltverein bis zu 100 Euro am Tag vor. Eine menschenwürdige Entschädigung für solche Justizopfer zu finden, ist eine schwierige, wenngleich auch zu lange Zeit vernachlässigte Aufgabe. Es besteht darüber hinaus aber auch weiterer Handlungsbedarf, um die seltenen, aber traurigerweise immer wieder vorkommenden Fehlurteile zu vermeiden. Zwar haben neue Ermittlungsmethoden große Fortschritte gebracht, jedoch muss der rechtsstaatliche Schutz für jeden Bürger, der unverschuldet mit der Strafrechtspflege in Konflikt gerät, so weit wie möglich ausgebaut werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger