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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Barbara S. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Barbara S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

wie stehen Sie persönlich zu einer eventuellen Abschaffung der Erbschaftssteuer?

Meiner Meinung nach ist diese Steuer eine Doppelbesteuerung, da der Erblasser die Erbmasse ja bereits sein Leben lang versteuern musste.
Außerdem finde ich es keineswegs gerecht, die Besteuerung von ererbtem Immobilienvermögen der von Barvermögen gleichzusetzen:
Angenommen A erbt eine Immobilie im Wert von 1 Mio € und B denselben Betrag in bar und angenommen sie sind beide Erben gleicher Ordnung und die Erbschaftssteuer würde bei beiden 100.000 € betragen.
Dann tut sich B ja leicht, er zahlt die 100.000 € und behält den Rest, kann ihn "verjubeln".
A dagegen muss erst mal schauen, wo er 100.000 € herbringt. Auch wenn der das Geld haben sollte. ist er benachteiligt, denn eine Immobilie bringt immer auch Pflichten und Kosten, nicht nur Rechte mit sich. Er muss schließlich für den Erhalt der Immobilie aufkommen und das oft nicht zu knapp. Daher war es m.Ea. nur gerecht, als Immobilien früher nur mit einem geringeren Wert angesetzt wurden.
Schlimmstenfalls muss er die Immobilie wegen der Steuer verkaufen und evtl auch noch einen Verlust hinnehmen.
Gerade bei uns hier im Süden von München sind die Erben von Immobilien m.Ea. extrem benachteiligt. Da müsste man eigentlich zumindest so etwas wie einen Abschlag für Oberbayern Süd erwägen.

Wie ist hierzu ihre Meinung?
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Schlögl

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Schloegl,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28. April 2008.

Die FDP setzt sich dafür ein die Gesetzgebungskompetenz bezüglich der Erbschaftssteuer auf die Länder zu übertragen. Schon jetzt fließen die Steuereinnahmen beim Erbfall den Ländern zu. Daher sollten die Länder auch selbst entscheiden können, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sie diese Steuer erheben möchten.
Die von Ihnen geschilderte Situation ist für Erben von Immobilien tatsächlich problematisch. Allerdings müssen Sie bedenken, dass die frühere Lösung mit unterschiedlichen Steuerwerten, die Sie als gerecht empfinden, vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig und somit ungültig erklärt wurde. Eine bevorzugte Behandlung der Erben von Immobilien ließe sich daher nur über einen höheren Freibetrag regeln.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger