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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Christoph S. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Christoph S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger

Ich frag Sie das folgende, weil Sie für die FDP im Justizauschuss sitzen:
Sie haben meine Frage missverstanden:
mit "technische und kaufmännische Auskünfte" sind natürlich keine Debattenbeitraege der MdBs oder Regierungs- oder Parteipolitikern gemeint, sondern Auskünfte von Experten, Unternehmerrn Lobbyisten, Beamten.

Kann es sein, dass da jeder dem Staat was vorlügen darf, oder muss er für Lügen und unsorgfältige Aukünfte haften?
Gruss CS

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Strebel,

vielen Dank für Ihre Frage vom 7. März 2008.

Expertenanhörungen verlaufen von Ausschuss zu Ausschuss unterschiedlich. Die Experten werden von den Fraktionen eingeladen, die somit gewisse Verantwortung für deren Stellungnahmen tragen.

Handelt es sich um offensichtliche Fehler bei der Stellungnahme, so werden diese bei der Aufnahme in das Protokoll berichtigt. Dieses Protokoll ist öffentlich zugänglich und im Internet einsehbar. Sollten die Experten aber subjektiv gefärbte Wertungen oder Zahlen vorlegen, so ist es Aufgabe der Abgeordneten nachzufragen und den Sachverhalt richtig zu stellen. Außerdem sind die Anhörungen öffentlich, so dass auch Vertreter der Presse anwesend sind, die sich meistens intensiv mit dem jeweiligen Fachgebiet befassen.

Sicherlich kommt es auch vor, dass Experten in ihren Meinungen divergieren. Aber da jede Fraktion ihre eigenen Fachleute auswählt, kann ich mir nicht vorstellen, dass alle demselben Lobbyverband angehören würden und so durch bewusste Falschaussagen den Ausschuss täuschen könnten, schließlich haben die Fraktionen auch ihre eigenen Fachreferenten, die den Abgeordneten beratend zur Seite stehen. Die Stellungnahme eines oder mehrerer Experten ist nur eine von vielen Entscheidungsgrundlagen der Abgeordneten bei Gesetzentwürfen. Ansonsten werden Experten bei Anhörungen in Ausschüssen nicht vereidigt, eine eventuelle Falschaussage hat daher keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger