Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Baki D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Welche Bestrebungen gibt es im Hinblick auf die Aufnahme von türkischen Staatsbürgern in den § 12 StAG, nach der Reform des StAG im September 2007, vor allem, dass auch sie, bedingt auch durch den ARB 1/80 zwischen der EWG und der Republik Türkei, erhöhte Rechte haben?
Wie werden die türkischen Bürger behandelt, auch wenn Sie nach der noch alten Regelung vom 01.01.2000 die deutsche verloren hatten. Schließlich gab es viele Menschen aus den jetzigen EU-Staaten, aber auch Erb-Deutsche, die diese rein rechtlich auch damals verloren hatten, aber unbehelligt blieben?
Aber benachteiligt und behandelt das neu reformierte StAG nicht Deutsche unterschiedlich, wenn sie eine Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Landes erwerben wollen?
Hat Deutschland sich doch noch von der strengen und dem unbedingten Festhalten zur "Monostaatigkeit" verabschiedet, wenn doch rein rechnerisch 500 Millionen Menschen eine doppelte Staatsbürgerschaft jetzt haben können?